Elternforum Die Grundschule

Arbeit: falsche Punktzahl

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Hallo, unsere Tochter brachte gestern eine Arbeit nach Hause. Da hat die Lehrerin die Punktzahl falsch zusammen gerechnet. (Zuviel :-)) Dadurch hat sie eine bessere Note bekommen. Morgen muss sie die Arbeit unterschrieben wieder abgeben. Soll/Muss sie etwas sagen ? Oder hat sie einfach Glück gehabt, dass die Lehrerin nicht richtig zusammengerechnet hat ? Was würdet ihr machen? LG Moel


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Hallo Moel, also bei uns wird das so gehandhabt: Hat die Lehrerin zu viel Punkte gerechnet, wird die Punktzahl zwar korrigiert aber die bessere Note bleibt und wird nicht in eine schlechtere umgewandelt. Da hat das Kind einfach Glück gehabt Hat die Lehrerin zu wenig Punkte gerechnet, gibt es die bessere Note. Also ist es bei uns kein Problem die Lehrerin drauf anzusprechen. Liebe Grüße Manu


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Lass es doch auf sich beruhen. Es kommen noch viele weitere Proben.....


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Da ich mein Kind zu einem ehrlichen Menschen erziehen möchte, würde ich ihr schon raten, die Lehrerin darauf hinzuweisen. Wie die Lehrerin dann damit umgeht, ist ihr zu überlassen. Sicher wird sie honorieren, dass deine Tochter so ehrlich ist. Umgekehrt, wenn deiner tochter zu wenig Punkte berechnet würden, würdest du ja auch was sagen... Ich gebe auch zu viel gezahltes Wechselgeld im supermarkt zurück, das ist für mich so ähnlich.


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Sie hat die Note nicht wegen der Leistung sonder wegen eines Fehlers des Lehrers. Ehrlichkeit währt am längsten.


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Dei Note darf nicht verschlechtert werden. Wird sie auch nicht,ist nämlich vom Gesetz her verboten. Wir hatten das auch, und das gleich dreimal,einmal gab es sogar statt einer 4 eine 2 ,so viele Punkte hat sie dazugezählt. Ich bin dann zu ihr in die Sprechstunde und hab die Lehrerin um mehr Sorgfalt gebeten,die sie ja auch von den Kindern verlangt,seitdem verzählt sie sich nicht mehr.


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"Ich bin dann zu ihr in die Sprechstunde und hab die Lehrerin um mehr Sorgfalt gebeten" Das ist nicht dein Ernst, oder? Das finde ich mehr als frech! "Dei Note darf nicht verschlechtert werden. Wird sie auch nicht,ist nämlich vom Gesetz her verboten." und zudem ist es rechtlich falsch (für Bayern) was du schreibst. Zeig mir doch bitte mal das Gesetz, dass das es verbietet. Richtig hingegen ist, dass es ist nicht verboten, die Noten später nach unten zu korrigieren. Denn es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Schüler und so kann auch im Nachhinein die Note einer Probe verändert werden, wenn bei der Korrektur Fehler übersehen wurden. Dabei ist es ohne Belang, von wem die übersehenen Fehler entdeckt wurden. Gleichwohl ich das Recht auf meiner Seite hätte und es nicht machen müsste, regel ich es immer so, dass ich zu viel gegebene Punkt auch nach dem Bemerken nicht streiche. Mio


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"Ich bin dann zu ihr in die Sprechstunde und hab die Lehrerin um mehr Sorgfalt gebeten" Dass manche Leute sich freiwillig zum Affen machen .... !


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Genau meine Meinung! Muts


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Hallo, was ist denn falsch an dem Vorgehen ? Die Lehrerin hat sich mehrfach verrechnet mit den Punkten. Mutter/Kind weisen jedes Mal darauf hin. Mutter bittet die Lehrerin nach dem dritten Mal, künftig sorgfältiger beim Zusammenrechnen zu sein. Auch wenn die Lehrerin die Noten jeweils nicht nach unten korrigiert hat, sehe ich potentielle Probleme durch ihre Fehler : Kind glaubt sich besser als es ist (dass die bessere Note durch den Fehler der Lehrerin kam, wird schneller vergessen als die gute Note) und sieht daher den objektiv bestehenden Lernbedarf nicht ein - oder vor allen Dingen : Kind nimmt Lehrerin so langsam nicht mehr ernst. Das halte ich wirklich für die schlimmste mögliche Folge. Als Mutter habe ich doch größtes Interesse daran, dass mein Kind die Lehrer ernst nimmt ! Einen Lehrer ernstzunehmen, der sich sogar drei Mal beim einfachen Punkte zusammenrechnen vertut, kann aber tatsächlich schwer fallen. Ihr stört euch vermutlich daran, dass hier um eine eigentlich Selbstverständlichkeit gebeten wurde. Na, aber wenn die Lehrerin diese eigentlich selbstverständliche Sorgfalt nicht erbringt ? Muss man dennoch schweigen und wenn ja mit welcher Begründung eigentlich ? Zumal hier ja auch nicht der Weg über Direktor/Schulamt/Kultusministerium gewählt wurde, sondern schlicht die direkte Ansprache der Lehrerin. Anna


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Also zuerst mal, ich hab ein sehr gutes Verhältnich zu der Lehrerin! Es haben mir 2 Lehrerinen bestätigt das die Note bei so einen Fall nicht nach unten koregiert werden dürfen. Das war eine Oberstudienrätin und die Lehrerin meiner Tochter. Warum sollte ich das nicht von einer Lehrerin verlangen,wenn ich mir überlege das es allein bei uns schon 3mal war, wie oft ist es den dann noch bei anderen Schülern gewesen. Und wenn eine Lehrerin auf eine Aufgabe 6 Punkte giebt die nicht beantwortet wurde, es waren die leeren Zeilen dort zu sehen.Dann mangelt es bei mir an der Sorgfalt . Ich hab damals sogar hir im Forum um Rat gefragt aber es hat nicht wirklich jemanden interresiert. Schöne Grüße


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Danke! Du hast mich verstenden. "montepelle"fühlt sich immer sehr schnell auf den Schlips getreten. ("und jetzt duck und weg")


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ob du es machst, oder nicht....deine Sache :) Aber von wegen "verboten die Note zu ändern"...das wird hier leider anders umgesetzt. Erst neulich bekam ein Mädel, weil es ehrlich war die schlechtere Note....und das im so strengen bayrischen Übertrittsjahr! Ich weiß nicht, ob es wirklich gesetzlich geregelt ist, aber auf jeden Fall handeln die Lehrer da doch sehr unterschiedlich und nicht immer gerecht! Ich würde es auch ansprechen, wenn es nicht relevant wäre....und vor allem, wenn mein Kind es selbst nicht bemerkt hätte und ich ihm/ihr das noch nicht gesagt hätte. Aber wenn mein Kind Bescheid weiß, dann sag ich das auch der Lehrkraft...mit gutem Beispiel voran, oder so :) lg schneggal


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Ich hoffe, du meinst deine Frage nicht ernst ?!


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Hallo Bei Flo gab es die schlechtere Note :-( LG Marion


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also wenn die lehrer die punktzahl zu ungunsten des schülers zusammenrechnen wird doch auch gleich hingerannt um die bessere note abzufassen, die ja verdient ist. also kann man soviel anstand haben und auch hingehen wenn sie sich zu gunsten des schülers verrechnet hat, die aber nicht verdient wäre. schon im sinne deines kindes!


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Wenn sich die Lehrerin verrechnet, darfst du dich auch verrechnen.... Außerdem bist du nicht gezwungen, die Punkte nachzurechnen.....


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Ich handhabe es in meinem Unterricht folgendermaßen: Nach oben korrigiere ich die Noten immer, d.h. zu Gunsten des Schülers. Wenn ich Fehler übersehen habe, ist das mein Pech und das Glück des Schülers. Da korrigiere ich die Note nicht nach unten. Wenn ich mich bei den Punkten verrechnet habe, korrigiere ich die Note tatsächlich nach unten (hier habe ich keine Fehler übersehen, sondern mich verrechnet). Das ist mir erst einmal passiert (und da ging es gleich von der Note 2 auf die Note 4) und mir selbst aufgefallen, allerdings nach der Herausgabe. Ich habe der Schülerin gesagt, dass ich in den nächsten Stunden eine mündliche Note von ihr mache, sodass sie sich darauf einstellen konnte und eine recht gute Note erhalten hat. Sie hat es insgesamt mit Fassung getragen. Rechenfehler sind immer dämlich und sollten nicht passieren... Seitdem rechne ich noch sorgfältiger, aber gefeit bin ich vor Fehlern auch nicht.


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Hallo, unsere Tochter hat die Arbeit heute morgen der Lehrerin gezeigt. Sie hat es zur Kenntnis genommen und sich für die Ehrlichkeit bedankt. Die Note bleibt unverändert. (Hätte jetzt auch nur 1/2 Note ausgemacht). Trotzdem war es gut, etwas zu sagen. Danke nochmals für eure Meinungen. LG Moel