Elternforum Die Grundschule

Ärger beim Schwimmen

Ärger beim Schwimmen

Sabri

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Hallo! Vorab: Ich bin selber Lehrerin und weiß, dass nicht immer alles 100 % laufen kann. Was mache ich damit (macht ich überhaupt etwas)? Meine Tochter (3. Schuljahr, gute, eher angepasste aber nicht super brave, aber auf alle Fälle belastbare, robuste Schülerin) kam heute weinend nach Hause. Im Schwimmunterricht sollten die Kinder einige Bahnen schwimmen, danach standen die sie am Beckenrand und warteten auf den nächsten Auftrag. Die Jungen waren in der Überzahl (2 Mädchen und ca. 8 Jungen, aber alle Kinder nicht aus ihrer Klasse, sondern Parallelklasse) und fingen an, die beiden Mädchen ins Wasser zu werfen. Die aufsichtführende Lehrerin kam irgendwann (vorher war keine Aufsicht da, es ist allerdings die Gruppe der Schwimmer, alle Kinder haben mindestens das Silber-Abzeichen, die beiden Mädchen haben Gold) und machte ziemlichen Ärger. Die beiden Mädchen versuchten zu sagen, dass sie nur ins Wasser geworfen wurden, selber aber nicht geworfen haben. Danach wurde der Ärger für die beiden noch schlimmer. Die Strafe war: 10 Minuten (die restliche Schwimmstunde) am Rand sitzen, kein Duschen hinterher und einen Strafaufsatz (10 Sätze), worüber auch immer? Würdet ihr als Mutter etwas machen? Die Mutter von dem anderen Mädchen will wohl nächste Schwimmstunde dort auflaufen (geht bei mir nicht, will ich auch nicht). Ich bin eher dafür, mein Kind darin zu bestärken, sich selbst zu verteidigen. Sie ist auch eigentlich nicht auf den Mund gefallen und fast nie schüchtern, aber hier (die Lehrerin muss wohl so heftig rumgeschimpft haben) wird sie von sich aus nichts mehr machen. Bitte einen guten Ratschlag! Vielen Dank und viele Grüße, Sabri


liha

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Antwort auf Beitrag von Sabri

Wenn die Strafsätze nicht vorgegeben sind, dann würde ich ihr raten, ihre Version nochmals in 10 Sätzen aufzuschreiben. Ist schwierig für eine Lehrerin sowas zu beurteilen, wenn sie nicht dabei war. Wenn 8 Jungen was anderes sagen als 2 Mädchen schon mal erst recht. 10 Minuten am Rand sitzen, okay. Aber das duschen zu verbieten, ich weiß nicht...


RR

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Antwort auf Beitrag von Sabri

Hallo die Idee meiner Vorschreiberin die 10 Strafsätze dafür zu verwenden "klar zu stellen" finde ich gut. Außerdem denke ich sollten die Mädchen GLEICH der Lehrerin sagen (noch bevor diese es selbst sieht) dass die Jungs "Ärger" machen u. sie ins Wasser werfen. viele Grüße


MM

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Antwort auf Beitrag von RR

... das mit dem schriftlichen Klarstellen. Und ansonsten - ich kann zwar verstehen, dass die Lehrerin da erstmal sauer ist und "alle in einen Topf schmeisst", aber sie sollte dann schon auch die Chance einräumen, dass die Kinder was dazu sagen können. Ist es denn klar, dass die Mädchen wirklich nicht auch dazu beigetragen haben? Wobei, nicht duschen zu dürfen ist doch wohl daneben - ich meine, die trocknen sich dann einfach, mit dem Chlorwasser am Körper, ab, ziehen sich an und gehen nach Hause oder in den weiteren Unterricht??? Nicht so der Hit für die Haut, und aus hygienischer Sicht... Und was hat Duschen mit dem (angeblichen) "Vergehen" zu tun?! DAS würde ich vielleicht dann doch mal bei Gelegenheit ansprechen...


Pemmaus

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Antwort auf Beitrag von Sabri

Ich würde mein Kind dazu anregen, die 10 Sätze für eine Stellungnahme zu nutzen. Wenn Du magst, kannst Du noch eine Bemerkung drunterschreiben, auf jeden Fall solltest Du es aber unterschreiben, um zu demonstrieren, dass Dein Kind bei Dir Rückhalt findet. Das sollte dann eigentlich reichen wenn das ein einmaliger Vorfall bleibt. LG Pem


Reinhardus

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Antwort auf Beitrag von Pemmaus

Pem macht schon einen sehr guten Vorschlag. Was soll denn das mit dem Nicht-Duschen? Die Lehrerin muss die Möglichkeit zu duschen stets einräumen. Die Lehrerin war wohl deshalb so sauer, weil ihr die Missachtung ihrer eigenen Aufsichtspflicht bewusst geworden ist. Mir kommt in den Sinn, die Lehrerin 100 Sätze zum Thema "Welche besondere Bedeutung kommt die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht im Rahmen des Schwimmunterrichtes zu?" schreiben zu lassen. Das würde nicht gut ankommen. Andererseits wissen mindestens zwei Mütter (der Schülerinnen) aus diesem Vorfall, dass die Lehrerin 8 Schüler unbeaufsichtigt gelassen hat. Das darf auf keinen Fall (!!!!) noch ein Mal vorkommen. Die Aufsichtsführung beim Schwimmen ist nicht ohne Grund von besonderer Bedeutung. Die Gefahren für Leib und Leben sind hier wesentlich höher als in anderen Sportbereichen. Gruß R