Elternforum Die Grundschule

ab was muss eigentlich ein Test wiederholt werden

ab was muss eigentlich ein Test wiederholt werden

Anne67

Beitrag melden

Bei uns ist der Mathetest total schlecht ausgefallen. Sohnemann hat ne 3 und das war die beste Note. Jetzt schreien hier wohl viele Eltern, er soll wiederholt werden. Durchschnitt lag bei 4,2 % - keine 1, keine 2, wenig 3er. Über 1/3 der Klasse hatte ne 5 oder 6. Vielen geht es wohl auch um den Übertritt. Mal generell: ab wann wird eigentlich ein Test wiederholt? Gibt es da eine spez. Regel? Bundesland abhängig - hier Hessen. Problem bei diesem Test war wohl nicht die schwere der Aufgaben, sondern die Länge. Viele Kinder sind einfach nicht fertig geworden.


Reni+Lena

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anne67

das liegt in der grundschule im Ermessen des lehrers. in der weiterführenden Schule ist es so, dass proben die besonders gut oder besonders schlecht ausfallen vom direktorat "genehmigt" werden müssen. Was idR aber immer gemacht wird wenn der lehrer es wünscht. lg reni


montpelle

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anne67

"Vielen geht es wohl auch um den Übertritt." Schrecklich, welchen Druck Eltern deshalb aufbauen. "Viele Kinder sind einfach nicht fertig geworden." Da ist die Frage, ob die Arbeit zu lang war oder die Kinder einfach zu langsam gearbeitet haben.


Schräubchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anne67

In Hessen wird es üblicherweise so gehandhabt, dass die Arbeit vom Schulleiter genehmigt werden kann, wenn mehr als 33% der Arbeiten unter dem Strich liegen. Ab 50 % muss die Arbeit wiederholt werden. LG Schräubchen


*Suse*

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Schräubchen

Bist du sicher, dass das mit den 33% noch gilt? In NRW ist das abgeschafft worden. *Suse*


dhana

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von *Suse*

Hallo, ich habe es noch nie erlebt, das ein Test wiederholt wurde - egal wie schlecht der ausfiehl. Ein müssen kann es da wohl nicht geben - zumindest für Bayern. Gruß Dhana


Schräubchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von *Suse*

Schulrecht ist Landesrecht. Bei uns gilt das noch so. LG Schräubchen