Elternforum Die Grundschule

4-tes Schuljahr - Arbeiten dürfen doch unangekündigt geschrieben werden - oder ?

4-tes Schuljahr - Arbeiten dürfen doch unangekündigt geschrieben werden - oder ?

Mitglied inaktiv

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Hallo, unsere Kinder haben eine unangekündigte Arbeit geschrieben, ich pers. habe damit kein Problem, denn ändern kann man es eh nicht mehr und ggf. ist halt eine Arbeit mal etwas anders ausgefallen. So nun gut - nun sagte mir eine andere Mutter, das sei verboten und ich wollte wissen nun wissen - ob das stimmt. Ich konnte nicht argumentieren, da ich es einfach nicht weiß, ob es verboten ist oder nicht. Mein Argument war nur, ist doch okay, ist doch nicht so schlimm usw. Mir wäre es lieber ich könnte sagen, doch es ist erlaubt. Kann mir jemand dazu etwas sagen? Gruß Jule ............................................................................................................


like

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Mir wäre nichts bekannt. Außerdem spielt es doch keine Rolle - Grundschulempfehlungen sind ja eh schon raus. Und an der weiterführenden Schule muss sie sich eh daran gewöhnen.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von like

http://bildungsklick.de/a/70525/bayern-verwirrung-um-zahl-der-proben-in-der-4-grundschulklasse/ Hab ich grad gefunden, aber ob das Pflicht ist, weiß ich nicht. LG hormoni


hormoni

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Hallo! Bei uns (Bayern) werden in der 4. Klasse alle Arbeiten 1 Woche vorher angekündigt. Nur Religion, Musik usw nicht. LG hormoni


IngeA

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Hallo, die Arbeiten, die als schriftliche Noten für den Übertritt gelten, müssen angekündigt werden. Kopfrechenabfragen, die als mündliche Noten gewertet werden aber z. B. nicht, auch wenn sie die ganze Klasse schreibt. LG Inge


Carinchen

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OT


Schreckschraube

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und zwar 5 Werktage vorher, also im Regelfall eine Woche vorher. Unangekündigt schreiben darf man nur Hausaufgabenüberprüfungen, Vokabeltests, also kleine Tests, die sich auf eine Hausaufgabe beziehen.


Drachenlady

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Die Handhabung ist von Bundesland zu Bundesland und von Grundschule zu Grundschule ganz unterschiedlich. Hier in NRW an unserer Grundschule (2. Klasse) hält es die Klassenlehrerin mal so, mal so. Mal werden die Klassenarbeiten angekündigt, mal heißt es nur: "irgendwann in dieser Woche schreiben wir dieses oder jenes, bereitet euch entsprechend vor....dieses und jenes Thema wird behandelt, mal setzt sie die Klasse vor vollendete Tatsachen ohne große Ankündigung. Verboten ist es jedenfalls nicht.


Pammi

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In Bayern müssen schriftliche Arbeiten (also Proben, keine Lernzielkontrollen) angekündigt werden. Aber nur in der 4. Klasse, nicht 1. - 3.


lemat

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Antwort auf Beitrag von Pammi

Arbeiten müssen angekündigt werden auch in der 5. Klasse noch und Tests dürfen ohne Vorankündigung geschrieben werden. Z.B. die vielgehaßten Englisch Vokabeltests. LG Ute


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lemat

bayern die arbeiten die angekündigt werden zählen dann 2-fach/schriftlich und die die nicht angekündigt werden ( ist durchaus erlaubt ) die zählen dann 1-fach/mündlich das problem der mutter verstehe ich ehrlich gesagt nicht ganz normalerweise wiederholt man ja eigentlich immer ein bisserl den stoff zuhause bzw. ließt es sich nochmals durch desweiteren ist die arbeit bereits gelaufen und die lehrerin wird garantiert eine entsprechende begründung haben bzw. vielleicht hat sie es sogar angekündigt und das kind hat es vergessen mfg mma


glückskinder

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Bei uns heißt es, dass man Klassenarbeiten ankündigt, aber allgemeine Tests nicht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von glückskinder

Ob die Lehrerin eine Begründung hat, kann ich nicht sagen. Danke schön für Eure Antworten. Gruß Jule