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Mutterschaftsgeld 2. Kind

Mutterschaftsgeld 2. Kind

Bah88

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Hallo, derzeit bin ich in Elternzeit. Diese beende ich einen Tag bevor der neue Muschu beginnt. Bekomme ich nur die 13€ pro Kalendertag von der Krankenkasse oder zusätzlich den Arbeitgeberanteil? Kennt sich wer aus? Im Web finde ich nur verwirrende Aussagen: „Wenn Sie nicht Teilzeit arbeiten, dann können Sie keinen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen. Wenn Ihre Elternzeit vor der Mutterschutzfrist endet, dann berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss aus dem Einkommen, das Sie vor Ihrer Elternzeit hatten und das Sie danach wieder hätten, wenn Sie nicht in Mutterschutz gegangen wären“ Das lest sich so widersprüchlich iwie.. ich arbeite nicht in Teilzeit. Danke vorab!


Port

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Antwort auf Beitrag von Bah88

Du bekommst den Arbeitgeberanteil, wenn Du einen Arbeitgeber hast. Du musst es ihm aber natürlich mitteilen, fristgerecht. Frage oder suche im Expertenforum bei Nicola Bader. Genau kann ich es Dir nicht erklären, aber es werden auch hier noch die Spezialistinnen antworten.


Bah88

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Antwort auf Beitrag von Port

Natürlich habe ich einen Arbeitgeber sonst wäre die Frage ja sinnfrei habe die erste Ez bereits zum neuen Schutz beendet und mir dies schriftlich bestätigen lassen, aber vielen dank für die Antwort, ich bin gespannt ob wirklich noch ein paar Expertinnen oder sogar Mütter mit gleicher Erfahrung berichten werden.


LilaLaune123

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Antwort auf Beitrag von Bah88

Da deine Elternzeit vor der Mutterschutzfrist endet, steht dir der Arbeitgeberzuschuss zu. "Wenn Ihre Elternzeit vor der Mutterschutzfrist endet, dann berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss aus dem Einkommen, das Sie vor Ihrer Elternzeit hatten und das Sie danach wieder hätten, wenn Sie nicht in Mutterschutz gegangen wären."


LilaLaune123

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Antwort auf Beitrag von Bah88

"Wenn Sie nicht Teilzeit arbeiten, dann können Sie keinen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen." Dieser Satz bezieht sich auf einen anderen Sachverhalt. Dies trifft auf Mütter zu, die die Elternzeit nicht zum Beginn des Mutterschutzes beenden.