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Mietrecht Doppelhaushälfte

Mietrecht Doppelhaushälfte

Mephis

Hey, Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte zur Miete. Die andere Hälfte wird von selben Vermieter vermietet. Es gehört jeweils ein kleiner Garten dazu. Der Terrassenbereich ist mit einer Mauer abgetrennt. Daran folgen ca. 4m Sichtschutzlamellen. Daran ca. 10m sonstiger Zaun. Den 10m Zaun haben wir zusammen mit unserer Nachbarin mit einem Sichtschutz aus Bambusmatte versehen. Die 4m Sichtschutzlamellen sind mittlerweile ziemlich lädiert. Das größte Element wird den nächsten Sturm wahrscheinlich nicht überstehen. Er fällt jetzt schon fast auseinander. Wer ist für die Instandsetzung zuständig? Der Vermieter erwähnte mal, dass der Garten komplett in der Hand der Mieter liegt und er nichts dazu beitragen wird. Bei unserem Einzug hat er jedoch einen Teil unserer Terrasse und die Rasenfläche erneuert.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Mephis

Ist der Lamellenzaun die einzige Abgrenzung oder befindet sich da auch schon ein anderer Zaun und die Lamellen dienen nur als Sichtschutz? Wenn ja, dann seid wohl ihr zuständig, da ihr ja den Sichtschutz so wollt. Ist da keine andere Abgrenzung, dann müßte der Vermieter ran. Er könnte dann aber auch nur einen normal hohen, einfachen Maschendrahtzaun hinsetzen. Also hier wäre das so, aber jeder Vermieter ist da anders drauf ;)


Mephis

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Das ist die einzige Abgrenzung. Wenn der lamellenzaun weg ist kann man ungehindert zwischen beiden Hälften hin und her wandern. Wie in einem Gemeinschaftsgarten. Von Gemeinschaftsgarten steht aber nichts im Mietvertrag oder Hausordnung. Im Mietvertrag steht nur, dass der Garten mit vermietet wird.


Ellert

Antwort auf Beitrag von Mephis

Wir haben 10 Jahre in der DHH gewohnt und jeder hatte seinen Garten, da war kein Zaun dazwischen, man kennt ja die Frenzen. Wir haben dann als Bewohner einen kleinen Heckenschutz gepflanzt bei uns waren keine Zäune vorgeschrieben, nur Eigentümer haben die dort hingemacht


Caot

Antwort auf Beitrag von Mephis

Die Abtrennung ist meines Erachtens nach Sache des Eigentümers. Sei denn Ihr habt das mietvertraglich anders geregelt. Ich würde den Eigentümer aus sicherheitsbedenklichen Gründen um die Reparatur bitten. Die Instandhaltung ist nicht gleich der Instandsetzung. Instandhaltung ist Rasen mähen, Büsche verschneiden. Sogar Büsche erneuern. Instandsetzung wäre der Zaun.