Amy27
Hallo miteinander, ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Ich bin Beamtin und arbeite derzeit während der Elternzeit in Teilzeit. Die Teilzeit wurde mir bis zum Ende der Elternzeit genehmigt. Nun steht die Frage eines Beschäftigungsverbots im Raum, da ich wieder schwanger bin und diverse gesundheitliche Probleme habe. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Tatsache, dass ich noch immer in Elternzeit bin, im Falle eines BV etwas an der Tatsache ändert, dass ich weiterhin meine Dienstbezüge gezahlt bekomme? Kann mein Arbeitgeber die Zahlung meiner Bezüge aufgrund der noch bestehenden Elternzeit verweigern?
Nein deine Bezüge fur die Teilzeitarbeit bekommst du ganz normal weiter. Keine Angst
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