Hallo, mein befristeter Vertrag ist ausgelaufen und nicht verlängert worden. Nach Bekanntgabe, habe ich um ein Arbeitszeugnis gebeten. Leider warte ich darauf jetzt schon seit über 3 Monate und meine emails werden ignoriert ( telefonisch ist die entsprechende Person für mich nicht erreichbar). Heute bekomme ich eine Anfrage, ob mein Anliegen noch aktuell wäre. Mir steht doch ein Zeugnis zu, oder nicht? Bevor ich da jetzt " nett" antworte, möchte ich mich gerne absichern. Wie viel Zeit darf sich ein Arbeitgeber damit nehmen? Danke & Gruß
Antwort auf Beitrag von niki0909
Du bist sehr geduldig. Es gibt keine Frist, außer Du setzt eine. Ich würde an Deiner Stelle auf die Anfrage antworten, dass Du bereits seit 3 Monaten wartest (ggf. Deine Anfrage mitsenden), und nun ein qualifiziertes (wichtig, es sollte ein qualifiziertes sein) Arbeitszeugnis bis Datum X ausgestellt haben möchtest. Weitere Infos: https://www.berufsstrategie.de/bewerbung-karriere-soft-skills/arbeitszeugnis-arbeitszeugnisse.php#arbeitzeugnis-ausstellungsfrist
Antwort auf Beitrag von niki0909
Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wenn Du eins verlangst. Was Dz ja getan hast. Frist setzen und zur Not kannst Du das einklagen.
Antwort auf Beitrag von Berlin!
Und mit Datum spätestens zum letzten Arbeitstag. Nicht mit aktuellem Datum. VG ohno
Antwort auf Beitrag von ohno
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