sechsfachmama
§ 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
Aha, gut zu wissen.
Kann ich nun mein Kind vor Gericht verklagen, wenn es nicht hilft?
Du hast auf jeden Fall ein gutes Argument, wenn es zu einer Diskussion kommen sollte. Kind: *quengelnd-kreischender Tonfall* "Warum muss ICH immer meinen Teller abräumen?! Wieso kann das nicht EINMAL ein anderer machen?! DU hast den blöden Teller gekauft, DU hast den blöden Teller auf den Tisch gestellt, DU hast sogar das Essen gekocht das den Teller verschmutzt hat, darum solltest DU den blöden Teller auch wegräumen!!! ICH bin voll im Stress, ich muss jetzt fernsehen und verpasse wegen dir gerade die Werbung!" Maxwell: "Öh, ich stimme dir ja eigentlich zu, mein Engelchen, aber leider leider steht in § 1619 BGB, dass du abräumen musst. Tut mir leid, Schatz."
Sehr nettes Szenario, aber in dieser Situation wäre meine Wortwahl weniger pädagogisch wertvoll... Aber diesen Gesetzesartikel werde ich meinem Kind irgendwann mal aufs Brot schmieren. Und wie ich seinen Humor kenne, wird es sich schieflachen.
hier ist dann noch ein weiterführender link zu dem thema: http://www.bmj.de/SharedDocs/Bilder/DE/Broschuerentitel/Meine_Erziehung_da_rede_ich_mit_jpg.jpg?__blob=poster&v=6
hm, bei dem link kommt bei mir nur ein bild, aber auf der betr. seite sollte ein download iwo sein.
Hallo ja hab ich gewusst.... u. wird bei uns auch praktiziert - wir finden es selbstverständlich, dass JEDER mithilft..... viele Grüße
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