Mitglied inaktiv
ich habe mich von einem gewalttätigen mann getrennt der kind und mich geschlagen hat...(möchte bitte keine einzelheiten erzählen ) gerichtsverhandlung wegen körperverletzung gegen kind und mich ist bald. das andere gericht (familinegericht) entschied das der vater begleiteten umgang haben darf... mein kind ( 4 jahre) will das nicht doch alle ( richterin, anwalt, psycholin beim begleitetn umgang) sagen sie muß nun war sie einmal dran und sie fing an, nach mir zu rufen ( ich durfte nicht mit rein, wegen der angeblichen spannung zwischen mir und meinem ex mann) doch die psychologin überredete mein kind zu bleiben. als ich nach hause fuhr machte sie in die hose und weinte. ich habe das erzählt und wollte den umgang abbrechen doch die sagenich kann ihn nicht abbrechen weil ich dann gefahr laufe das sorgerecht zu verlieren, da ich dann den umgang des kindes mit dem vater verweigere.was soll ich tun??? wie kann ich meinem kind helfen????? bitte helft mir !!!!
Ach Du Sch.... (sorry). Dazu fällt mir nix ein... wie kann man das dem Kind zumuten?! Leider kann ich dir keine konkreten rechtlichen Dinge nennen, frag doch mal im Alleinerziehenden Forum nach, da kann man dir vielleicht auch helfen?!
danke trotzdem.... hab schon fast überall meine frage gepostet..hoffe irgendjemand wird mir helfen können.. danke trotzdem
bestimmt wird dir jemand helfen können! Ich kann dir/euch nur die daumen drücken!
Ich würde mir mal einen kompetenten Familienanwalt suchen und das Ganze nochmal juristisch klären lassen. Die Vorgehensweise (Betreuter Umgang bei häuslicher Gewalt) ist wohl nicht unüblich, aber es kann ja nicht sein, dass Deine Tochter leidet, weil hier nach Schema F vorgegangen wird - so nach dem Motto "Versuchen wir es nochmal". Gegebenenfalls kann der Anwalt eine einstweilige Verfügung erwirken, wenn das Kindeswohl mit den Besuchen gefährdet ist. Dann bräuchte Deine Tochter wenigstens diese Besuche nicht mehr über sich ergehen zu lassen, so lange der Fall nicht abschließend geklärt ist. Laß´ Dich da mal beraten.
Wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, dann gibt es da besondere Regelungen. Und bei einer ausstehenden Körperverletzungsklage und bei den seelischen Anzeichen des Kindes (Einnässen, Weinen, Angst etc.) sind das doch Gründe. Meines Erachtens solltest Du umgehend zu einer Beratungsstelle gehen, um Dich zu informieren. Falls Du Rechtsschutz hast, wäre auch ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Familienangelegenheiten gut - einfach um zu wissen, welche Rechte Deinem Kind wirklich zustehen.
Hallo Martina, ich würde dir empfehlen, deine Frage im Forum von Nicola Bader zu stellen. Hier kriegst du vermutlich sonst hauptsächlich die Meinung anderer Mütter, die dich zwar tröstet, aber euch nicht wirklich weiterhilft. Ich habe von solchen Schicksalen wie eurem schon einige Male in der Zeitung gelesen und auch im Fernsehen gesehen. Die Rechtsprechung geht hier komische Wege, die man gefühlsmäßig nicht nachvollziehen kann. Wenn deine Tochter, so klein wie sie ist, den Kontakt mit dem Vater verweigert, wird man höchstens dir noch einen Strick draus drehen, dass du sie negativ beeinflusst hast oder ähnliches. Du solltest UNBEDINGT mit deinem Rechtsanwalt sprechen und/oder in dem genannten Forum schonmal vorfühlen, ob es nicht eine Möglichkeit für euch gibt, von der du bis jetzt noch nichts weißt. Ich wünsche dir dafür alles Gute! Agnetha
vielen dank für deine antwort
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