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Vormund für die Kinder?

Vormund für die Kinder?

Mitglied inaktiv

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Ich habe diesbezüglich schon mal gepostet: wir möchten ein Testament aufsetzen, hauptsächlich die Vormundschaft für die Kinder festlegen, falls meinem Mann und mir gleichzeitig etwas zustoßen sollte. Nun frage ich mich: muss es immer eine einzelne Person sein oder geht auch ein Ehepaar? Habe irgendwie nichts dazu gefunden. Ich weiss, dass man einen Ersatzvormund benennen kann, aber geht z.B. folgendes: Vormund: Schwester mit Ehemann Ersatzvormund: ein Großelternpaar Kennt sich jemand aus? Danke in voraus.


tanja150784

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hm ich kann nur von unserer sache schildern wir sind zum anwalt der uns zum notar schickte da liesen wir festhalten wer die kinder nach unsern wunsch hin bei schwerer krankheit oder tod bekommen soll(nur jugendamt prüft trozdem) du kannst nur deinen wunsch sagen aber prüfen und entscheiden müssen es trotzdem das jugendamt wir haben die großerltern und taufpaten aufschreiben lassen und gleichzeitig deren zustimmung vorgelegt mit einkommens nachweise ect das das net alles solangdauert


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von tanja150784

Du kannst bestimmen, wer im Falle Eures Todes sich um die Kinder kümmern soll. Allerdings ist dies nur proforma, schlussendlich entscheidet das Jugendamt, wohin die Kinder kommen - im Wohle der Kinder. Kann ja sein, dass der bestimmte Vormund mittlerweile in den Augen des Amtes nicht mehr geeignet ist wegen z.b. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter od. was auch immer. Also, egal wen ihr bestimmt, das Jugendamt entscheidet. G


cosma

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Frage : darf ein dann Volljähriges Geschwisterkind zum Beispiel auch seine Geschwister betreuen ? Wir hatten das Thema auch mal und unsere sind der Meinung am liebsten einfach ohne uns mit schicker Haushälterin zusammen wohnen bleiben zu wollen. Geht sowas wenn ein Kind 18 ist ?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von cosma

würde mich auch interessieren. Das Jugendamt hat also das letzte Wort. Das gefällt mir gar nicht. Zumal wir gerade im Ausland wohnen. Welches Jugendamt wäre dann denn überhaupt zuständig? Nicht dass es dann heisst, dass der von uns benannte Vormund nicht akzeptiert wird, weil er die Landessprache nicht spricht, die KInder mit nach Deutschland nimmt, diese aber nicht aus der gewohnten Umgebung herausgerissen werden sollen etc. O je...


cosma

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Da ich das echt interessant finde und das Netz mir nix ausspuckt hab ich grad mal nen Freund angemailt der Anwalt ist. Ich sag dir Bescheid wenn er geantwortet hat ...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von cosma

O ja, super. Danke.


cosma

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So. Anwalt mit Familienrecht sagt: schwierig ! Theoretisch KANN ein Volljähriges Kind auf Geschwister aufpassen. Es macht also prinzipiell Sinn den Wunsch festzuhalten und zu begründen. Das JA prüft aber dann, ob man ihm das zutrauen kann wie alt die Geschwister sind usw. Meist neigen die dann zu ner scheinbar geregelteren Lösung wo man ihnen hinterher nix vorwerfen kann und sie sich nicht mehr kümmern müssen. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von cosma

Typisch!


Zwillingsmama04

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etwas entscheidet. ich wollte zb auch nicht das die kinder, sollte uns etwas passieren vom jugendamt betreut werden zb notbetreung. so wie er sagt, würden die kinder sofort zu den vo uns genanten menschen kommen. wir haben ein ehepaar.


cosma

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Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

Dann ist dein Notar nicht richtig informiert, denn letztlich hat IMMER das Jugendamt das letzte Wort. Erschreckend, finde ich.


Littlecreek

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Das geht natürlich, aber ich würde mir das gut überlegen. Wenn du zum Beispiel Schwester mit Ehemann eintragen lässt ist dieser im Falle einer Trennung doch auch berechtigt dein Kind zu sich zu nehmen oder zumindest mitzubestimmen, wie es weiter gehen soll. Möchtest du das denn. Wir haben nur Einzelpersonen benannt. Eine meiner Schwestern, einen meiner Brüder und unseren zweitältesten Sohn.