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Wie ist das mit der Notbremse?

Wie ist das mit der Notbremse?

Mitglied inaktiv

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Unsere Stadt ist seit 2 Tagen unter 100 mit der Inzidenz (90,1) und sinkt seit einer Woche kontinuierlich. Wann wird die Notbremse sozusagen „aufgehoben“? Wann gilt das dann nicht mehr mit negativtest und dann erst Click&Meet? Ich steige durch den Kram nicht mehr wirklich durch.


Caot

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bei uns kommt das dann als Anzeige bei der Stadt-Homepage was man wieder darf. Im Zweifel also dort mal nachsehen.


Trini

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Ich glaube, es sind 3 Tage am Stück unter/über 50/10, um etwas zu ändern. Und, die kleinste "Einheit" ist der Kreis. Für die Stadt greift es also nur, wenn sie kreisfrei ist. Trini


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Trini

Ja klar, unsere Stadt ist kreisfrei, das meine ich Also Kreisstadt.


lilly1211

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In bayern sind es 5 Tage.


DK-Ursel

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Hej! naja, mich geht es noch nicht soviel an, trotzdem verfolge ich das dt.- HGin und Her ja genauso wie unseres. Ich meine, es hieß: 3 Tage drüber - Notbremse. 7 Tage Kontinuität abwärts - lockern.. Zumindest erinnere ich mich, daß ich aufhorchte, weil die Tage raus,runter unterschiedlich waren und nach unten mehr und länger nachgewiesen werden mußte, daß der Trend bleibt... Aber Du siehst: Du bekommst genau so viele verschiedene Antworten wie Antworten selbst. Wenn ich es dringend bräuchte, würde ich an einer offiziellen Stelle für meinen konkreten Ort nachfragen/nachschlagen. Gruß Ursel, DK


Sofasessel

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Moin Soweit ich weiß 5 Werktage. Inzidenzwert unter 100. Feiertage zählen nicht mit. Also jetzt zum Beispiel der erste Mai. Und dann kann entschieden werden, ob die Bestimmungen aufgehoben werden. Es muss nicht. Aber mir ist es eigentlich auch zu kompliziert


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sofasessel

Wenn das so ist, ist das ja absoluter schmarrn Das heißt, wir hätten 2 Tage „verschenkt“. Aber wenns hochgeht, da würde der Feiertag wieder mitgezählt werden. Ich lasse mich am besten überraschen.


Sofasessel

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Nein. Die Tage werden wohl in beide Richtungen nicht gezählt, weil an Feiertagen die Gesundheitsänter geschlossen sind, und nicht immer und überall die Zahlen richtig übermittelt werden.


MamaausM

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Für die Notbremse ... 3 tage über 100 --- zwei Tage später zählt das Feiertage und sonntags nicht mitgerechnet Für Aufhebung der Bremse 5 Tage unter 100 dann 2 Tage später Feiertage und sonntags zählen nicht Haben das aktuell mit der Schulschliessung


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von MamaausM

Ich geh am Stock Danke


MamaausM

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So habe ich das verstanden. Für Anwendung zählt der Sonntag mit für Aufhebung nicht Freitag morgen für in Saarbrücken 3* über 165 also Montag alle Schulen zu und kita Notbetrieb Bin grad froh, das wir anderer Landkreis sind und sowieso Abschlussklasse


Minimäuschen

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Bei uns sind es fünf Tage ohne Feiertag. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das überall gleich gehandhabt wird. Im Zweifel findest du Infos auf der Website deines Landkreises.


tabalugalilli

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Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des Absatzes 1 an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen des Absatzes 1 außer Kraft. Sonn- und Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach Satz 1 maßgeblichen Tage. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/4_BevSchG_BGBL.pdf