ImvPP
Unten wird ja spekuliert, welche Folgen die unbezahlte Quarantäne für nicht-geimpfte haben würde / könnte / etc. Vieles würde sich ggf. lösen, wenn man wüsste, wem eigentlich durch das GA die Quarantäne mitgeteilt wird. Weiß das jemand? Der Krankenkasse? Dem Arbeitgeber?
Dem, der in Quarantäne versetzt wurde. Und nur ausschließlich dem.
verbeugen. Die Gesundheitsämter sind aber überfordert, daher wird der eine oder andere durchrutschen.
Lügst du hier wieder rum ?!
Ok, danke.
Wo lügt sie? Sie sagt es wäre sinnvoll, nicht es ist so.
Ich wollte halt einmal so cool sein wie sie. Das ist doch ihr Spruch.
Ach so.
3 tage nach positivem test der mitarbeiterin rief das gesundheitsamt hier an . wie es scheint war das nicht richtig aber wir wußten es ja nicht besser
Na du kannst ja nichts dafür wer dich informiert.
durchaus ...wobei die info bei mir auch in guten händen war . keiner hatte dadurch nachteile in jedwelcher form auch immer
Bei uns ( aktuell) keinem... sie melden sich nach über einer Woche nicht mal bei uns. Von der Schule wurde ich schon mehrfach aufgefordert, das Ende der Q zu melden, weil die Schule die Q statistisch festhalten muss! Die Schule muss das statistisch festhalten! Bei uns.
So weit ich weiß, wird das Ordnungsamt informiert.
Das wird nur informiert, wenn der Quarantänling nicht erreichbar ist.
Hier prüft das Ordnungsamt die Quarantäne. Die stehen auch ohne probierten Anruf vor der Tür. Ich denke ja, dass, je nach den städtischen vorhandenen als auch machbaren Strukturen vor Ort, ganz individuell „informiert“ wird.
das können sie ja machen, impvv hätte halt gerne, dass der ag informiert wird und das ist nicht so.
Ich hätte nur gern eine Antwort auf meine Frage. Unten wurde ja spekuliert was passiert, wenn man statt Quarantäne einzuhalten diese missachtet.
*Unten wurde ja spekuliert was passiert, wenn man statt Quarantäne einzuhalten diese missachtet* diese Spekulationen beziehen sich aber darauf, was arbeitsrechtlich passiert oder?
Naja. Aber gewisse Szenarien machen halt nur Sinn, wenn klar ist, wem was gemeldet wird. Mir war es nicht klar. Ich habe jetzt Antworten bekommen und verstehe jetzt, dass der AG es im Zweifel erstmal nicht mitbekommt, wenn AN in Quarantäne ist.
..... man hatte betriebliche Kontakte. Ich saß mit Anton, Egon und Kalle 8 Stunden auf 5 qm musst du ja angeben. So wüsste dann der AG von deiner Quarantäne.
nein, er ist darauf angewiesen, dass der an ihm mitteilt, warum er nicht am Arbeitsplatz erscheint. wenn der an im ho arbeiten kann, besteht keine Notwendigkeit, dass der an überhaupt über den qu-fall informiert.
stimmt doch gar nicht, wenn du in kontaktpersonenquarantäne bist, musst du doch keine kontakte angeben! erst wenn du positiv sein solltest. zudem krächte der ag eins auf den deckel, wenn jemand @work 8 stunden ohne abstand aufeinanderhockt!
Richtig, du musst positiv sein. Ich ging davon aus, dass das logisch ist. Aber wenn man in Kontaktpersonenquarantäne bist, müsste man ja deinen AG informieren. Über was? So wie ichx4 es vorschlägt?
ich weiß nicht, ob ich die frage richtig verstehe.... wer ist "man"? das ga? was schlägt ichx4 vor?
Theoretisch: ich bin in Kontaktquarantäne und kann somit nicht zur Arbeit. Ich muss meinen AG ja informieren, dass ich nicht kommen kann. Ich müsste jetzt Q angeben oder eben eine AU vorlegen. Wenn ich selbst aber nicht positiv bin, müsste ich bei einer AU so vorgehen, wie es ichx4 (im unteren Strang) vorschlägt. Lügen!
wenn du ungeimpft bist, ho nicht möglich ist und du dein halbes Monatsgehalt brauchst, ja. oder du bist ehrlich, der ag ermöglicht offiziell ho oder zahlt dir einfach stillschweigend das gehalt weiter.
.... da ja nicht jeder Job im HO erledigt werden kann ...... der AG erfährt zwangsläufig mehr als man manchmal so annimmt. Ein großer AN wird seinen potentiell ja viel größeren Anteil an AN als in einem kleinen Handwerksbetrieb, wohl eher nicht die Quarantäneabsitzzeit bezahlen.
Na sicher. Im HO interessiert es den AG nicht. Wenn man positiv in den Betrieb kommt allerdings schon.
das ist aber keine sache der quarantäne. und auch wenn man positiv ist, wird das (noch) nicht an den ag gemeldet. man muss es nicht einmal sagen. also ich musste es nicht sagen.
das wird sich zeigen. a) wieviele unge´s es geben wird und b) wie oft denn die qu tatsächlich zuschlägt! man könnte ja auch in der qu urlaub nehmen, dann hat man auch keinen ausfall. die reiserückkehrerqu wurde nämlich niemandem bezahlt.
Es wäre halt etwas ungünstig, wenn man wissend positiv auf Arbeit geht und dort möglicherweise andere infiziert oder zumindest in Kontaktquarantäne bringt, wenn es doch rauskommt.
das hat aber doch nichts mit der Quarantäne und der Information an den ag zu tun! wenn du positiv bist, bist du krank und über den grund deiner au brauchst du den ag nicht zu informieren. wissend positiv arbeiten zu gehen, steht doch auf einem anderen blatt.
Nun, im HO besteht ja auch kein Anspruch auf Lohnersatz, da der AN weiterarbeiten kann. Da muss m.E. der Arbeitgeber ja dann auch nichts von der Quarantäne wissen.
Symtomarm/los positiv ist man doch nicht krank?
wer spricht denn jetzt von symptomlosen/armen? ich glaube, du willst mich verhohnepippeln. du hättest gerne, dass es vom ga an den ag gemeldet würde, wenn jemand in qu beordert wird. damit der an keinesfalls auskommt und büßen muß. NOCH ist dem aber nicht so. kann aber sicher noch kommen.
wer positiv getestet wird, gilt als krank. Egal ob mit oder ohne Symptome!
so kenne ich das auch, allerdings kenne ich nur eine symptomlose kranke erwachsene, sonst nur Kinder und die brauchen keine au, deswegen erübrigt sich da die frage.
Sicher? Das wusste ich nicht @conmaca. Nein kravallie, ich will grundsätzlich nur wissen, wie das läuft.
Eine "richtige" Antwort wird es nicht geben. Mein Sohn berichtet gerade aktuell, dass man bei "seinem" Gesundheitsamt von unterschiedlichen Mitarbeitern unterschiedliche Informationen bzw. Anweisungen zur Quarantäne bekommt. Was schriftliches ist seit 10.9. noch nicht gekommen. Da es nicht nur ihn betrifft, sondern eine ganze Wohngruppe, ist es gefühlt noch verworrener.
Die Mitteilung geht ausschliesslich an den Arbeitnehmer.
Da das GA auch kontrolliert, wäre es zumindest sinnvoll, dass seinem AG zu melden. Ich saß mal beim Frisör, als das GA dort kontrolliert hat, ob ein MA, der unter Quarantäne stand, nicht doch im Salon war (war er nicht), weil er nicht zuhause war, als man dort kontrolliert hatte.... Also so einfach kommt man nicht immer davon.... Und irgendwann fliegen die Lügen doch immer auf.... und das hat im Arbeitsleben eben Konsequenzen...
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