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Urteil aus Weimar...

Urteil aus Weimar...

Blueberry

... gekippt. https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/maskenpflicht-unterricht-bestaetigt-amtsgericht-weimar-richter-verwaltungsgericht-100.html?fbclid=IwAR0u2EXlhSjLM4xCmqzioJ7WAl_3TDMWDRejRBfUzMEVyQkqSb-wso41PDg Gut so.


Lisaflower

Antwort auf Beitrag von Blueberry

Sehr gut! Ein Zeichen für die richtige Richtung!


Sille74

Antwort auf Beitrag von Blueberry

Ich halte die Ausführungen im Urteil des Verwaltumgsgerichtes zwar für richtig, aber ich gehe nicht dacon aus, dass ein Verwaltungsgericht eine Entscheidung eines Zivilgerichts so einfach "kippen" kann, wie es in vielen Artikeln heißt. Verwaltungsgerichtsbarkeit und Zivilgerichtsbarkeit sind ja zwei Paar Stiefel ... Ich schätze, die Entscheidung "kippen" kann nur ein übergeordnetes Zivilgericht. Ich finde aber, dass die Entscheidung des Amtsgerichts Weimar sowieso überbewertet worden ist, denn eine solche Entscheidung kann ja ohnehin nur Wirkung zwischen den Parteien entfalten. Dass das Gericht mal kurzerhand seine Entscheidung auf alle Kinder überträgt, überschreitet seine Möglichkeiten. Außerdem bindet es ja für weitere Rechtsstreite zwischen anderen Parteien auch keine anderen Gerichte, nicht einmal eine Richterkollegen am selben Gericht und nicht einmal den Richter, der diese Entscheidung gefällt hat, wenn er im nächsten Rechtsstreit (unwahrscheinlicherweise) zum Schluss käme, dass er vorher falsch lag.


SophiasPapa

Antwort auf Beitrag von Sille74

Das Urteil wurde auch nicht gekippt. Es gab eine Entscheidung in einer anderen Gerichtsbarkeit. Und das VG hat in der Urteilbegrübdung Bezug auf die Entscheidung des Familiengerichts genommen. Mehr nicht.


SassiStern

Antwort auf Beitrag von SophiasPapa

Diese müssen weiterhin keine Maske tragen. Einfach mal den ganzen Text in obigem Artikel lesen. Also müssten einfach nur mehr Menschen ihr Recht einklagen.