Elternforum Coronavirus

Urlaub /Erkrankungen /Quarantäne

Urlaub /Erkrankungen /Quarantäne

Emmi77

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Hallo, mein Mann und ich sind ja an corona erkrankt. Wir hätten jetzt Urlaub gehabt, den wir natürlich nicht wahrnehmen konnten . Ich weiß, dass beantragter Urlaub im Falle einer Quarantäne vorrangig ist. Gilt das auch wenn man erkrankt ist? Einen Krankenschein gibt es ja hier nicht extra. Aber wir sind eben nicht nur in Quarantäne sondern krank. Weiß jmd genaueres? Vg


mutti6

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Antwort auf Beitrag von Emmi77

Wer krank ist, egal ob Quarantäne oder Urlaub, hat einen Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Und wer nicht gerade Lehrer ist, kann dann die wegen Erkrankung nicht genutzten Urlaubstage später nehmen, aber dafür braucht man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Emmi77

ich hatte zwei tage Quarantäne, erkrankte und habe eine au bekommen. per Telefon.


Emmi77

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Antwort auf Beitrag von Emmi77

Mein Mann bekam gestern telefonisch die Auskunft, dass es generell keine AU-Bescheinigung bei Quarantäne gäbe. Aber ich werde nochmal nachhaken. Danke


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Emmi77

bei Quarantäne gibt es auch keine, denn du bist ja nicht au, sobald du aber erkrankst, bist du krank. in qu könnte man problemlos im ho arbeiten, wenn man denn im ho arbeiten kann.


User-1751036869

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Antwort auf Beitrag von Emmi77

Wenn ihr krank seid, braucht ihr eine Krankschreibung Beim AG abgeben, normalerweise bekommt man dann die Urlaubstage zurück


drosera

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Antwort auf Beitrag von Emmi77

Der Urlaub dient arbeitsrechtlich der Erholung. Wird man krank, erholt man sich in der Zeit nicht. Daher kann man den Urlaub dann später nehmen, braucht halt 'ne AU. Bei Kind-krank gilt das Argument allerdings nicht.


Yvonne80

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Antwort auf Beitrag von drosera

Als ich mit Symptomen in Quarantäne saß hatte ich auch eine AU. Die Verlängerung gab es dann per Telefon.


tabalugalilli

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Antwort auf Beitrag von Emmi77

Quarantäne = keine AU positiv getestet ohne Symptome = keine AU positiv getestet mit Symptomen = AU "Sobald ein Patient, der bisher symptomfrei war, während der Quarantäne erkrankt, besteht von diesem Zeitpunkt an Arbeitsunfähigkeit. Bei Arbeitsunfähigkeit ist also trotz Quarantäne eine AU-Bescheinigung durch den Arzt erforderlich." So steht das zumindest bei meinem Arzt auf der HP