bettina_7
Guten Morgen, Habe gerade einen Bericht gelesen, dass der ehemalige Cheftrainer von Werder Bremen mit Hilfe seines gefälschten Impfpasses den Kölner Karneval besucht hat. Unverantwortlich! Und so wie er machen es viele. Bewusst das Leben anderer aufs Spiel setzen. Wirklich aller letzte Schublade! Ich hoffe, dass der DFB in sperrt und hoffe auf eine angemessene Strafe für fälschen des Impfpasses. Bettina
By the way. Es zeigt auch für mich, dass selbst 2G- Veranstaltungen nicht gehen, da egoistische Impfverweigerer vorgeben etwas zu sein, was sie nicht sind
Und du meinst tatsächlich, wegen ein paar einzelnen Idioten sollten alle unter Beschränkungen leiden? Man schafft ja auch nicht Autos ab weil es ein paar Raser gibt…
Im Grunde hast Du recht. Guter Vergleich. Aber ich frage mich, ob Grossveranstaltungen wie Karneval oder Fans im Stadion wirklich sein müssen oder ob da nicht falsche Signale gesendet werden. Man lässt ja auch nicht die Formel 1 auf die A2.....
Ich hoffe, dass so ein unverantwortlicher Egoismus die Ausnahme ist. Ganz widerlich, dieses Verhalten.
Leider nein... Auf der Arbeit meines Mannes gab es auch so einige "Spezialisten" die am überlegen waren einen gefälschten Pass zu kaufen. Ist einfacher als den Stress mit der Impfung waren ihre Einwände, dabei wurde sogar in der Firma geimpft.
Steht ja nicht unter Strafe, einen falschen Impfpass zu besitzen(oder hat die Bundesregierung das nun nachgebessert?).
Unser Weihnachtsmarkt in der Stadt ist 3G, soll aber ohne Maske stattfinden Mir schwant nichts Gutes. Ich wollte eigentlich gern hin und ein paar Euro da lassen, die Schausteller hatten es schwer genug in den letzten Jahren. Aber so?
Ich überlege noch. Wenn, dann wahrscheinlich freiwillig mit FFP2 Maske.
Ich bin keine Juristin, aber ich würde mich nicht darauf verlassen, dass es nicht unter Strafe steht, einen gefälschten Impfpass zu besitzen Eine Anzeige gibt es auf jeden Fall wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB, Wegen unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen gemäß § 277 StGB Oder Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 279 StGB Also gibt es schon Möglichkeiten
Das hab ich dazu gefunden: Nun hat auch das LG Osnabrück in zweiter Instanz (wie zuvor das Amtsgericht Osnabrück) entschieden, dass das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten, nicht strafbar ist (Beschl. v. 26. 10. 2021). Auch das LG Osnabrück geht von einer Strafbarkeitslücke aus. Es stützt sich dabei auf dieselbe Begründung wie auch wir sie vertreten (siehe dazu gleich). Kurz gefasst argumentiert das LG Osnabrück folgendermaßen: Bei einem Impfpass handele es sich um ein Gesundheitszeugnis im Sinne des § 277 Strafgesetzbuch (StGB), dessen Gebrauch nur gegenüber Behörden und Versicherungen strafbar sei. Auf die Urkundenfälschung nach § 269 StGB könnte hier nicht zurückgegriffen werden, weil mit § 277 StGB ein speziellerer Paragraph existiere. Die Strafbarkeit nach § 75a Abs. 2 Nr. 1 IfSG (unrichtige Dokumentation zur Täuschung im Rechtsverkehr) komme ebenfalls nicht in Betracht, da nur Ärzte diesen Tatbestand erfüllen könnten. Allerdings sei es möglich, dass die Polizei den vermeintlichen Impfausweises sicherstellen – zwar auf Grundlage der Strafverfolgung, aber im Sinne der polizeilichen Gefahrenabwehr. Aber ich hab auch gelesen, dass nun zumindest seit dem, ironischerweise, 11.11. darüber debattiert wird, die Strafen für gefälschte Impfpässe anzupassen, damit auch das Besitzen eines solchen Passes unter Strafe steht. Da hat der Gesetzgeber nämlich, wie man oben sieht, deutliche Schlupflöcher gelassen.
Natürlich ist es strafbar, einen gefälschten Impfpass zu besitzen, zu kaufen, zu benutzen. Urkundenfälschung, Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, 3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht. (4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
es kommt darauf an, wie und wo man das Ding verwendet. In dem ganz konkreten Fall könnte man sagen: das Vorzeigen in der Apotheke ist nicht strafbar. Aber das man dadurch ein falsches Zertifikat bekommt und das dann vorzeigt. So wie ist es aber in dem fall nicht gekommen, wenn es schon in der Apotheke aufgefallen ist.
Dazu gibt es in Fachkreisen wohl unterschiedliche Meinungen, ich hoffe, dass die Gesetze so angepasst werden, dass es eindeutig ist und es keine Lücken mehr gibt Aber darauf verlassen, dass es keine Konsequenzen hat, würde ich mich nicht Wenn ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein gefälschtes Impfzertifikat/ gefälschten Impfpass vorzeitig, falls zB auf der Arbeit 3G gilt, wäre das ja wohl ein Grund zur fristlosen Entlastung, weil das Vertrauensverhältnis gestört ist oder Verletzung der Treuepflicht (?) https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Generalstaatsanwaelte-Impfpass-Faelschung-ist-strafbar,impfpass168.html
Wenn der Apotheker ein Zertifikat ausstellt, ist es nicht falsch. Das ist ja die Krux an der Sache. Evtl. macht sich der Apotheker strafbar wegen eines ungültig ausgestellten Zertifikates bzw. Gesundheitszeugnises. Aber auch das ist noch nicht ganz klar. Die Fälschungen werden auch immer besser, es ist nicht immer so einfach einen falschen Impfeintrag zu erkennen. Anzeigen dürfen Apotheken die Besitzer des gefälschtem Impfpasses ebenfalls nicht. Dafür muss der Besitzer sie schriftlich von der Schweigepflicht entbinden. Und wer macht das schon? Die Apotheker dürfen ablehnen, wenn es nicht ganz klar ist, ob der Besitzer des Impfpasses geimpft ist. Jedoch wird der dann die nächste Apotheke aufsuchen. Solange, bis er das Zertifikat bekommt, wobei das ja nicht gebraucht wird um 2G Veranstaltungen zu besuchen. Da reicht eben die Vorlage des Impfpasses. Und da ist klar: wenn ich das gelbe Heftchen im Restaurant, beim Einlass der Disco ect. vorzeige und der ist gefälscht, mache ich mich nicht strafbar. Noch nicht. Weil es weder eine Behörde noch eine Versicherung ist. Wieso das Infektionsesetz von 18irgendwas, nachgebessert 1975, so noch existiert, weiß keiner. Gut ist jedenfalls, dass es erneut eine Veränderung geben wird. Die Frage ist nur, wann es soweit ist.
Erklärst du mir dann mal, wie der Arbeitgeber es merken soll das er einen falschen Impfpass vorgelegt bekommt, wenn es nicht einmal die Apotheken 100% sagen können, ob gefälscht oder nicht? Ich habe beispielsweise einen nigelnagelneuen Impfpass, der alte weiße Ausweis ist absolut unlesbar, der wurde mal nass. Also musste ein neuer Pass her und da steht aktuell nur meine Coronaimpfung drin. Das allein ist also noch kein Indiz für einen falschen Pass. Tetanus muss ich nächstes Jahr auffrischen, Masern und Windpocken hatte ich als Kind. Der Arzt, der mich als Kind geimpft hat gegen Mumps und Röteln ist in Rente, Polio gab es als Schluck Impfung in der Schule. Diese Impfungen nachzutragen ist also nicht möglich, so bleibt vorerst nur die Corona Impfung drin. Und welcher Arbeitgeber hätte jetzt die Zeit, sämtliche Ärzte oder Impfzentren abzutelefonieren und nach zu fragen, ob Mitarbeiter X dort geimpft wurde? Und dürfen diese Informationen überhaupt abgefragt werden? Das ist alles nicht so leicht einzuschätzen wie es aussieht. Da muss dringend nachgebessert werden, zum Schutz aller. Und vorallem sollten auch die Strafen verschärft werden, denn Geldstrafe oder Freiheitsstrafe BIS zu 5 Jahren halte ich eher für einen Witz. Das wird kein Richter machen, jemanden wegen eines falschen Impfpasses 5 Jahre ins Gefängnis zu bringen. Dafür müsste es im großen Stil betrieben werden. Der Ottonormalverbraucher hat da in der Regel kaum was zu befürchten.
Hier liegt doch ein anderer Sachverhalt als beim LG vor. Der Trainer hat den Impfpass gegenüber dem Gesundheitsamt vorgelegt, also gegenüber einer Behörde. Damit ist der vStraftatbestand des §277 StGB erfüllt.
Klar, wenn es keiner merkt, hat es natürlich keine Konsequenzen Bei Anfang ist es ja rausgekommen weil das GA den Impfpass sehen wollte und denen ist es aufgefallen Eigentlich wollte ich nur sagen dass man sich da nicht drauf verlassen kann, dass es keine Konsequenzen hat auch nicht im strafrechtlichen Sinne würde ich mich nicht darauf verlassen vllt gibt es auch bald andere Urteile dazu… Es könnte ja auch passieren wenn in einem Restaurant oder Club nach einem Ausbruch das GA bei der Kontaktverfolgung die impfnachweise sehen will und es dabei auffliegt… dann würde der Arbeitgeber das ggf im Nachhinein mitbekommen
Das hatte ich tatsächlich bis eben nicht gelesen. In dem AP ging es um das vorlegen des Ausweises für die Karnevalveranstaltung. Aufgefallen ist das mit dem Impfpass doch auch nur, weil die Daten nicht stimmen. Deshalb würde das Gesundheitszentrum darauf aufmerksam. Bei einem Spiel sein aber gleichzeitig(angeblich) geimpft werden, passt halt nicht. Zurückgetreten(wenn wohl auch nicht ganz freiwillig) sind nun beide Trainer, den Schaden hat der Verein. Was auf die beiden Trainer zukommt, bleibt abzuwarten.
Der Trainer war K1 Kontakt, als ein Spieler des Vereins Corona positiv war. Um nicht in Quarantäne zu müssen, hat das zuständige Gesundheitsamt die Impfpässe der K1 Kontakte angefordert. Das Gesundheitsamt hat Zweifel an der Echtheit angemeldet und die Sache an die StA gegeben, aber den Impfpass wieder zurückgegeben. Dieser wurde jetzt beschlagnahmt.
Das Zertifikat aufgrund eines falschen Impfausweises gibt ja etwas Falsches wider. Man kann hier noch an 268 StGB denken. Letztlich denke ich, es ist schlicht ein anderer Fall als der entschiedene, wenn ich nicht mit einem gefälschten Imfpausweis in eine Apotheke gehe sondern dann das so erlangte Zertifikat benutze. Da würde ich echt gerne mal die Meinung des BGH hören. Und ganz ab von Urkunfsdelikten kann man noch an versuchte Körperverletzung denken. Dass Apotheker*innen eine Schweigepflicht verletzen, wenn sie jemanden anzeigen, der einen falschen Imfpausweis hat, glaube ich auch nicht. Die Schweigepflicht bei Apothekern geht so weit nicht, dass sie mögliche Straftaten nicht anzeigbaren macht. Selbst Ärzte dürfen nicht nur, sie müssen in solchen Fällen tätig werden (Beispiel: Mann ist HIV-psotiv. Er gibt an, es sei ihm egal, wen er ansteckt. Arzt sagt es aber der Ehefrau nicht wg. Schweigepflicht. Das war falsch, er hätte es der Frau sagen müssen). Nennt sich Wahrnehmung berechtigter Interessen. Aber auch mal ganz ab von einer eventuellen Strafbarkeit: arbeitsrechtlich hat er so gar keine guten Karten. Zu recht.
Ja, das habe ich auch gestern gelesen Das ist an Dummheit und Ignoranz kaum zu überbieten Die Staatsanwaltschaft ermittelt Der DFB ebenfalls Ich denke er bekommt eine Sperre als Trainer und nach dieser Aktion würde er in Deutschland wohl eh keinen Job als Trainer mehr bekommen Ich bin auch mal gespannt, was das für strafrechtliche Konsequenzen hat (Geldstrafe, Bewährungsstrafe?)
Hoffentlich wird er ordentlich zur Kasse gebeten!!!!!!
Es wäre längst Zeit gewesen, Impfnachweise so zu gestalten, dass die Echtheit überprüft werden kann.
Man könnte z.B. einen QR-Code darauf drucken bzw. auf dem Handy anzeigen, der bei der entsprechenden Krankenkasse "nachfragt", ob die Person da als geimpft registriert ist.
Wenn die Person dann noch den Personalausweis vorzeigen muss, muss man schon viel Aufwand für eine Fälschung betreiben.
Wenn man dann noch kontrolliert, dass die Restaurants etc. auch vernünftig kontrollieren, weil man ihnen sonst den Laden dicht macht, klappt's auch mit 2G.
Hier ist übrigens so ein Alibi-2G auf den Weihnachtsmärkten.
Es soll so laufen, dass die Leute sich ein Bändchen holen und das dann vorzeigen.
Die anderen dürfen mit Maske trotzdem über den Markt laufen und sogar an Büdchen etwas kaufen, solange sie nicht stehen bleiben.
Das sollten die Standbetreiber kontrollieren und das Ordnungsamt, die aber kaum Personal haben.
Wer glaubt, dass das so funktioniert, der glaubt auch an den Weihnachtsmann...
In Wirklichkeit läuft der Weihnachtsmarkt wie 2019. Jeder geht hin, knubbelt sich ohne Maske mit dem Rest der Welt am Glühweinstand und wenn man sich zwischen den Buden bewegt, zieht man sich mal die Maske unter die Nase oder auch nicht.
Superspreading garantiert.
Ich habe in meinen frühen 20er Jahren in der Gastro auf Veranstaltungen gejobbt. Rock im Park, Nürnberger Christkindlesmarkt, Klassik open Air, bardentreffen etc. Natürlich sollte man davon ausgehen, dass man immer sauber gespülte Gefäße bekommt. Aber ganz ehrlich, es ist nicht selten vorgekommen, dass, vor allem bei Rock im Park, wenn gerade keine frischen Becher mehr da ist, weil man nicht beliefert wurde mit frisch gespülten Bechern, dann fängt man auch schon an, wieder Bier zu zapfen und das in den bereits gebrauchten Bechern, die eigentlich zum Spülen gesammelt wurden, wieder raus zu geben. Und nein, das ist nichts was wir Helferlein uns am Stand ausgedacht haben, sondern das war die ganz klare Anweisung von demjenigen, der damals für das ganze verantwortlich war. Auf dem Weihnachtsmarkt läuft es exakt identisch: natürlich wird an der zentralen spülstelle darauf geachtet, regelmäßig alle Büdchen mit frischen Bechern zu beliefern. Aber wenn du eben den Kunden vor dir stehen hast, und keine sauberen Becher mehr, ja dran langst du halt einfach mal in den Korb mit den Bechern, die eigentlich zum Spülen vorgesehen sind. Das ist sau ekelig und auch der Grund, warum ich auf dem Weihnachtsmarkt keinen Glühwein mehr trinke.
und woher soll die Krankenkasse wissen, dass ich geimpft bin? Impfungen beim Betriebsarzt oder in Impfzentren liefen nie über die Krankenkasse. Die wissen nicht einmal ob privat oder gesetzlich versichert. Geschweige denn welche Krankenkasse.
Aber "wissen" denn die Krankenkassen überhaupt von der Impfung? Da die Impfungen der Bund bezahlt, für jeden, unabhängig vom Versichertenstatus, ist das doch vielleicht gar nicht der Fall, oder? Ansonsten: hier in der Region sind vernünftigerweise schon viele Weihnachtsmärkte abgesagt.
ich habe mich ja in einer Arztpraxis impfen lassen, dort wurde ich nach meiner Versichertenkarte gefragt und diese wurde eingelesen. Bei der Terminbuchung, Doctlieb, wird man beim Buchen eines Termins schon gefragt, ob privat oder gesetzlich Versichert. LG
hier im Impfzentrum oder bei den Betriebsärzten wird nicht nach Versicherungskarte - oder daten gefragt. Wozu auch, wenn es nicht über die Versicherung abgerechnet wird
Zitat:" Bewusst das Leben anderer aufs Spiel setzen." Was ist denn der Sinn von 2G+ Veranstaltungen?
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