sai89
Hallo, ist hier jemand aus Thüringen, der als kontakperson wegen Krankheit geimpft wurde und kann mir sagen, welche Dokumente ich vorlegen muss wenn die Alterschwelle von 70 bzw. nun 60 nicht erfüllt ist. Ich habe die Hotline angerufen aber nur eine ungenaue antwort erhalten. mein Perso/ Perso der betreuten Person und Formular das ich als kontaktperson benannt werde (so die holine) Aber ich habe bedenken das ich damit abgewiesen werde? Woher wissen sie das er prio 3 ist?
Als Priorität 3 kann man doch keine Kontaktperson benennen? Das geht doch nur für Schwangere und Pflegefälle. Trini
Prio 3: Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 60 Jahre alt sind und eine der vorgenannten Erkrankungen (behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (BMI über 30) haben. Allerdings nach Text und ich war da extra auf der HP in Thüringen steht pflegebedürftig und seltsam dass sie über 60 sein müssen bei Prio 2 steht das Alter nicht drin wenn man die Krankheit hat Das versteht doch kein Mensch mehr
Aber dann ist die Kontaktperson selbst Prio 3, nicht der Pflegebedürftige. Durch Benennung als Kontaktperson steigt man so zu sagen auf in Gruppe 3.
Die AP schreibt aber, dass sie die Kontaktperson des Prio3- Menschen ist. Dann wäre ja unser Kleiner auch Prio3 , weil Vaddi Bluthochdruck hat. Trini
ich kenne nur die Regelung bei der 2er Kontaktperson und da muss der eine definitiv ne Pflegestufe haben sprich die Hilfe auch brauchen durch den Kontaktmenschen
Deshalb habe ich ja gefragt. Trini
In Brandenburg hat man Adipositas mit einem BMI über 30, in Niedersachsen über 40. Muss man das verstehen? Silvia
Doch in Baden-Württemberg geht das, dass man Kontaktperson der Gruppe 3 ist.
in meiner Ecke Brandenburgs...ein Bekannter ist nämlich knapp unter 40 und hat kein Attest nach Prio2 bekommen ausser das hat sich in den letzten Tagen geändert
bei uns im Bundesland ist es so dass die nach Richtlinie gehen und man nur dann als Kontaktperson gehen kann wenn man eine Schwangere hat oder einen der 1. eine Krankheit nach § 2 oder § 3 hat ( die weist man mit Attest nach) oder eben das Alter ausserhalb Heim 2. eine Pflegestufe hat ( bescheid der Pflegekasse) 3. die Erklärung des Betroffenen schriftlich bei Dir bräuchtest Du also quasi das Attest des Betroffenen als Kopie ( einfach das nehmen was er für die eigene Impfung bekam) Kopie Pflegestufe ( stellt die Kasse aus) und eine Erklärung die man bei uns über die Impfhomepage bekam.
Für S.-H.

Und genau das geht in B-W. Da reicht es, wenn jemand bestätigt, dass der zur Impfgruppe 3 gehört. Dann können zwei weitere sich impfen lassen.
wenn die Kontaktperson zB hohen Blutdruck hat aber NICHT pflegebedürftig ?
Hier auch aus Thüringen. Ich hin Kontaktperson meiner Großeltern die beide über 80 Jahre alt sind. Ich brauche lediglich das ausgefüllte Formular das ich Kontaktperson bin. Mehr brauch man hier in Thüringen nicht.
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