Elternforum Coronavirus

Kennt sich jemand mit Kurzarbeit und Lohnabrechnung aus?

Coronavirus
Kennt sich jemand mit Kurzarbeit und Lohnabrechnung aus?

lilly1211

Ich habe rückwirkend zum ersten April um Kurzarbeit 50 Prozent gebeten. Arbeitgeber ist einverstanden und beantragt das so. Nun sagt er es wird das Aprilgehalt noch normal abgerechnet und dann im Mai verrechnet. Ich kann mir nicht vorstellen dass das so korrekt ist. Finde überall nur dass mein April Gehalt bereits gekürzt ausgezahlt werden müsste. Ich will nicht im Mai gar nichts bekommen außer den Betrag vom Arbeitsamt und denke es hat Nachteile für mich. Weiß jemand Bescheid?


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Das Kurzarbeitergeld muss vom AG berechnet und ausgezahlt werden. Er bekommt es vom Arbeitsamt dann erstattet. Und selbstverständlich muss er den April schon kürzen, wenn du nicht 100% arbeitest.


DanniL

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Mit welcher Begründung will er es denn erst im Mai verrechnen? Wenn die Abrechnung schon für den April gelaufen ist ( Teilzahlung?) dann bleibt ihm ja nur die Möglichkeit einer Verrechnung. Aber was ich an der Sache nicht verstehe. Du hast dich jetzt erst entschieden für Kurzarbeit? Hast du schon kürzer gearbeitet? Oder willst du jetzt den Urlaub nicht nehmen oder machst du die restliche Zeit des Aprils Kurzarbeit?


lilly1211

Antwort auf Beitrag von DanniL

Die Begründung kenne ich nicht. Es ist noch nichts abgerechnet. Ich habe das am Donnerstag entschieden schon. Es ist mir einfach zu viel und Arbeit gibt es sowieso keine. Urlaub möchte ich nicht verschwenden für die Coronazeit.


DanniL

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Vielleicht möchte er einfach sicher gehen und warten bis er die Genehmigung von der Arge hat. Oder gibt es bei euch bereits Mitarbeiter, die in Kurzarbeit abgerechnet werden? Das System muss entsprechend erweitert werden, dass man KUG einpflegen kann. Vielleicht braucht er einfach etwas Zeitpuffer. Leg dir etwas Geld im Mai zurück und gut. Am Jahresende wird bei der Steuer eh genau geguckt, ob du zu viel gezahlt hast. Es ist eine Jahresbetrachtung.


lilly1211

Antwort auf Beitrag von DanniL

Ja und was ist wenn die ARGE das nicht genehmigt? Was passiert dann? Dann hab ich im April nur die Hälfte gearbeitet und schulde mein halbes Gehalt? Ist das denn mein eigenes Risiko?


DanniL

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Sie werde es genehmigen. Da bin ich fast von überzeugt. Das kann gar nicht alles geprüft werden. Es dauert halt alles nur zur Zeit etwas länger. Dann könnte ja dein AG wieder eine Rückrechnung machen und den Urlaub einsetzen. Sprech doch deine Sorgen am Montag mal mit ihm durch. Bei uns mussten zum Beispiel auch alle Mitarbeiter erst ihre Überstunden auf Null fahren. Aber da soll es angeblich auch wieder ne Änderung? geben. Das war im März die Aussage.


u_hoernchen

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Er wird es schlicht und ergreifend nicht geschafft haben, dass im April noch in die Abrechnung einzuarbeiten. Du bekommst von ihm übrigens das normale Gehalt und auch den Anteil, der dem Kurzarbeitergeld entspricht. In deinem Fall bei Kurzarbeit 50 also insgesamt etwa 80% deines normalen Gehalts. Dein AG erhält dann irgendwann die Rückzahlung vom Amt, nicht du. Wenn er jetzt im April noch alles zahlt, erhältst du im Mai eben entsprechend weniger. Es kann ja nicht so schwierig sein, das zu viel gezahlte Geld beiseite zu legen und für den nächsten Monat aufzuheben. Ulrike


lilly1211

Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Freilich kann ich geld aufheben für Mai. Ich dachte nur dann hab ich ja im April mehr Abzüge für Steuern als sein müsste? Wenn ich das doppelte Brutto bekomme als nötig?


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Denkfehler der April ist doch noch gar nicht rum Bei uns läuft die Lohnabrechnung immer in der ersten 5 Tagen im neuen monat. Auszahlung ist dann immer der 8.


minnie_74

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Die Kurzarbeit muss immer zu Mitte des Monats schon vorab gemeldet werden, Ende des Monats kommt dann die tatsächliche Bestätigung mit deiner Unterschrift , die geht ebenfalls an das Amt. Was sein Arbeitgeber und du bist ausgehandelt haben ist aber so gesetzlich nicht vorgesehen. Kurzarbeit ist kein Urlaub, sondern dann, wenn keine Arbeit zur Verfügung steht. Bevor Kurzarbeit genommen werden kann muss auch sämtlicher noch nicht verplanter Jahresurlaub und Überstunden abgebaut werden. Viele Grüße


lilly1211

Antwort auf Beitrag von minnie_74

Also das was du schreibst stimmt so nicht. Das habe ich nachgelesen. Weder muss Urlaub verbraucht werden noch geht es nicht rückwirkend.


minnie_74

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Na dann kennst du dich ja prima aus und brauchst doch gar nicht hier fragen. Vermutlich steht dann in deiner Vereinbarung zur Kurzarbeit auch alles drin, was du wissen musst. Auf deine Frage oben, was ist, wenn KUG doch nicht genehmigt wird, willst du sicher auch keine Antwort von mir haben.


DanniL

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Doch bei uns mussten auch alle Mitarbeiter ihren Urlaub verplanen und wie oben geschrieben, alle Überstunden auf Null fahren.


lilly1211

Antwort auf Beitrag von minnie_74

Welche Vereinbarung? Hätte ich sowas bekommen müssen?


minnie_74

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Damit drin AG rechtlich Kurzarbeit anmelden kann, muss es entweder im Arbeitsvertrag aufgeführt sein oder eine Ergänzung zum Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet werden. Das gilt für alle AN im Betrieb, auch wenn nur einer oder wenige davon in KUG gehen. D.h. alle AN müssen unterschreiben, dass Kurzarbeit angemeldet wird, bevor dein Chef den ersten über Kurzarbeit freistellen darf. Kurzarbeit ist nicht mal so schnell umgesetzt, wie Gleitzeit oder Urlaub. Es benötigt einiges an Vorlauf und muss dann auch täglich dokumentiert werden. Der Sinn dahinter ist, Betriebe zu entlasten, wenn die Aufträge ausbleiben und nicht, den Urlaub zu verlängern. Wenn du nicht arbeiten kannst, da deine Kinder nicht betreut sind, kannst du dich unbezahlt freistellen lassen und einen Ausgleich für dein Gehalt beim Amt beantragen; da kennen sich aber jetzt andere hier besser aus. Viele Grüße


lilly1211

Antwort auf Beitrag von minnie_74

Ich habe nix unterschrieben. Im Arbeitsvertrag steht nix. Dann kann er das ja eh nicht machen. Dann bleibt wohl der April wie er ist. Und wenn er für Mai was ändern will müsste er das planen.


minnie_74

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Man kann auch rückwirkend den Vertrag unterschreiben, wenn alles geklärt ist und sich alle Beteiligten einig sind. Aber das kann dir nur dein AG sagen.


Felica

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Muss gerade breit grinsen. Seit wann entscheiden den AN an wann Kurzarbeit für sie zu gelten hat. Du hast deine Arbeitskraft dem AG so zu Verfügung zu stellen wie es in deinem Vertrag steht. Hat er keine Arbeit und er schickt dich nach Hause sein Pech. Zahlen muss er trotzdem. Nichts mit Überstunden nehmen oder Urlaub. Du kannst das machen, du musst es aber nicht. Sagst du dagegen, Chef ich habe nichts zu tun, ich gehe nach Hause, dann klar, dann geht das von deinem Konto ab. Einfache Kiste. Der AG sagt auch ab wann er es finanziell nicht mehr tragen kann und ab wann er Kurzarbeit anmeldet. Nicht du als AN.


Ellert

Antwort auf Beitrag von Felica

wir müssen alle Überstunden abgebaut haben ehe andere Regelungen kommen können dagmar


lilly1211

Antwort auf Beitrag von Ellert

Das mit den Überstunden hat sich ganz automatisch ergeben, da habe ich in noch im März 40 abgebaut da Schule geschlossen und nun den Rest im April. Da bin ich blank. Urlaub hatte ich eine Woche im Januar und drei sind für die Sommerferien und eine für die pfingstferien genehmigt. Den Rest müsste ich entweder jetzt verschwenden oder mir wäre lieber ihn aufzuheben. Man weiß ja nie was noch kommt.


Carmar

Antwort auf Beitrag von Ellert

Das ist bei uns auch so.


DanniL

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Aber wenn ein BR vorhanden ist und es dann eine BetriebsVereinbarung gibt, muss doch nicht jeder einzeln unterschreiben, oder? So tief bin ich nämlich nicht im Thema drin, aber interessiert mich gerade.


kfischgen

Antwort auf Beitrag von DanniL

Richtig, das geht dann über Betriebsvereinbarung. Der Betriebsrat unterschreibt quasi in Vertretung für die AN. Der Abbau von Überstunden ist meines Wissens nicht mehr unbedingt erforderlich... Gab eine Gesetzesänderung wg Corona sind befristet einige Voraussetzungen für Kurzarbeit geändert worden


minnie_74

Antwort auf Beitrag von DanniL

Sorry, das habe ich übersehen. War bisher nur in Betrieben ohne BR. Wird da aber nicht zumindest die Belegschaft darüber informiert? Danke an euch für die Korrektur und liebe Grüße


kfischgen

Antwort auf Beitrag von minnie_74

ja, also zumindest bei uns war das so...die Mitarbeiter müssen ja wissen ob sie in Kurzarbeit sind. Der Fall der AP mag anders liegen, wenn nicht alle Mitarbeiter von Kurzarbeit betroffen sind. Insgesamt müssen mindestens 10% der Belegschaft (früher 30%) mindestens 10% Gehaltseinbussen durch Kurzarbeit haben. Man konnte sogar rückwirkend zum 1.3. Kurzarbeit beantragen, die Voraussetzungen müssen/mussten für den entsprechenden Zeitraum natürlich trotzdem erfüllt worden sein.


kfischgen

Antwort auf Beitrag von kfischgen

die beigefügte Übersicht zur Kurzarbeitsregelung vom Gewerkschaftsbund finde ich ganz hilfreich https://www.dgb.de/themen/++co++a94a239e-6a99-11ea-bab2-52540088cada


Mia186

Antwort auf Beitrag von DanniL

Bei mir wurde der März voll bezahlt, obwohl ich nur zwei Wochen regulär gearbeitet habe. Mit der April Abrechnung wird das zuviel bezahlte wieder abgezogen. Manchmal gehts halt nicht anders. Lg Mia