DecafLofat
Ich wurde benachrichtigt, dass ich für meine u12 kinder jetzt den Termin buchen kann... Wurde der Impfstoff schon zugelassen?! Bspl anbei

....
Nicht denken! Machen! Buch!
Der weitere Buchungsdialog funktioniert nicht. Das heißt, wie ellert schon vermutet hat, es scheint irgendein Fehler zu sein. Dann eine Art plausibilitätsprüfung werden sie eingebaut haben, und deswegen geht es nicht weiter. Ich bin nicht so scharf darauf, meine zwei jüngeren sofort impfen zu lassen mit dem erwachsenen Impfstoff. Der große hat sich jetzt seit einer Woche interess (und absolut ohne irgendwelche nebenwirkungen oder im Begleiterscheinungen vertragen) und er ist auch auf der größten Schule mit den meisten Kindern. Und: er wollte selbst.
Kinder U12 bekommen dann angepasste Dosierungen. 10 Mikrogramm statt 30 Mikrogramm. Das muss aber erst noch freigegeben und dann auch richtig koordiniert werden. Denke, auch für zarte 12 jährige würde die kleinere Dosis reichen
Wenn es gesagt wird wird es wohl so sein ...sorry reine Ironie
Du vergisst bei deinem Kommentar: ich möchte meine Kinder impfen lassen. Allerdings korrekt. Und da ich von einer Zulassung für 6-12 nichts mitbekommen habe und auch nichts ergoogeln konnte, war ich irritiert, dass das impfzentrum mir mitteilt, dass es für Geburtsjahr 2010 und 12 möglich sei. Vllt kommt die Tage ja noch was... Leben und leben lassen, Pauline.
Durchaus , ich rede keinem etwas aus...warum auch???
Ich persönlich finde, dass alle Kinder am meisten zurück stecken müssten und teile die Meinung (Alena buyx) dass Erwachsenen ihnen nun schuldig sind, uns flächendeckend impfen zu lassen, damit sie als schwächstes Glied nicht wieder ins home schooling und auf Freunde verzichten müssen. Der Status quo der Erwachsenen ist dir bekannt? Ausreichend von ihnen scheint die Situation, die Pandemie weiter am Laufen zu halten, irgendwie Spaß zu machen. Und daher möchte ich eben, dass meine Kinder nicht von künftigen Schließungen und Einschränkungen betroffen sein müssen. Und vor allem: ihren eigenen Schutz erhalten, auf die Gesellschaft vertraue ich da nicht.
Und du redest mir gerade etwas ein, zumindest versuchte du es. Gleiches Recht für alle wäre doch aber besser nicht wahr?also das mit dem Ein -und Ausreden
Les bitte nochmal, da steht: "Ich persönlich finde..." Ich hab auch drüber gelesen, ich finde da nix von dir was einreden wollen. Du machst das, wie es für dich und deine Familie passt. Und ich auch.
Jep so soll es sein ...so gefällst du mir :)
„Und daher möchte ich eben, dass meine Kinder nicht von künftigen Schließungen und Einschränkungen betroffen sein müssen.“ Wie kommst du darauf, dass geimpfte Jugendliche nicht von Schulschließungen/Honescooling betroffen wären? Hat das irgendwer kommuniziert? Wenn von 25 Schüler 10 geimpft sind, glaubst du diese 10 werden normal unterrichtet und die anderen hocken daheim und werden dort beschult? Man kann froh sein, wenn die Schulen eins von beidem hinbekommen, beides gleichzeitig wird schwierig. Kontaktbeschränkungen ja, das trifft geimpfte nicht.
Genau aus diesem Grund ist eine Impfpflicht für Schulkinder zwingend notwendig. Vergleichbar mit der Masernschutzimpfung. Gleiche Prinzip. 25 Kinder im Raum. Alle geimpft. Die Wahescheinlichkeit der Ansteckung ist minimal. Wir wollen doch nicht die nächsten Jahre Testpflicht, Maske im Unterricht und Pausenhof, Wechselunterricht usw haben?
ist doch schön so paar Jahre HS für alle.
Oh ja. Ich bin begeistert (not).
rechtfertigen?
Mit Verhältnismäßigkeit vielleicht? Oder mit der im Grundgesetz verankerten Pflicht zur Gleichbehandlung, unabhängig von Religion, Hautfarbe, Nationalität und Impfstatus!
Für ü12 rausgibt war’s das dann.
Empfehlung versus Impfpflicht.
Wie lange hat es nochmal gedauert, dass die MMR zur Pflicht wurde ?
Vergiss nicht, wir leben in Deutschland
Laienhaft: Art 3 GG gewährt aber eine Ungleichbehandlung, wenn sachliche Gründe vorliegen. Die sachlichen Gründe liegen hier darin, dass nach den wissenschaftlichen Experten eine weitaus höhere Gefahr von Ungeimpften als von Geimpften ausgeht. Konkret: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet Art. 3 Abs. 1 GG dem Staat die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem und die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem ohne hinreichend gewichtigen Grund. Der Staat ist unterdessen nicht verpflichtet, jeglichen Sachverhalt oder jede Personengruppe gleich zu behandeln. Eine Ungleichbehandlung kann daher gerechtfertigt werden. Nur wenn eine solche Rechtfertigung nicht gelingt, liegt ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor. Bei der Ungleichbehandlung kommt dem Gesetzgeber ein Ermessensspielraum zu, der keiner vollständigen gerichtlichen Kontrolle hinsichtlich der Zweckmäßigkeit unterliegt. Der Maßstab kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen. Der Gesetzgeber hat aktuell diese Woche (hier der Bund, nicht die Länder) ausgeführt:"Ein sachlicher Grund für die Differenzierung nach dem Impfstatus kann darin gesehen werden, dass diese es ermöglicht, die Weiterverbreitung der Infektionen gezielt zu verhindern und dabei die Einschränkung von Freiheitsrechten zu minimieren bzw. auf das notwendige Maß zu reduzieren." Da hier vielfach das Thema Differenzierung Geimpft-Nichtgeimpft bei Geschäften hochkocht: Aufgrund der aus Art. 2 Abs. 1 GG folgenden Privatautonomie können natürliche und juristische Personen des Privatrechts ihre individuellen Rechtsbeziehungen grundsätzlich frei gestalten.Sie können daher beanspruchen, ohne staatliche Einmischung, Bevormundung oder gar Zwang untereinander zu bestimmen, wie ihre gegenläufigen Interessen aus ihrer Sicht angemessen auszugleichen sind. Eine Ausnahme besteht, wenn das Grundgesetz die unmittelbare Wirkung der Grundrechte für Private ausdrücklich anordnet. Bei Art 3 ist nur eine schwache Wirkung anzusetzen, so dass auch hier ein sachlicher Grund ausreicht (keine Willkür).
Bla bla bla…. im realen Leben wie folgt. Die wenigsten U 16 sind geimpft. Ich bin mir ziemlich sicher, wegen 5 geimpften Kindern wird hier definit nicht unterschieden in "Du bleibst zu hause wegen Nichtimpfung und der geimpfte darf gern in die Schule kommen"
Aber manche Ansichten wundern mich hier schon lange nicht mehr.
gestern hab ich erst wo gelesen, das Ungeimpfte doch bitte nicht mehr nach Italien fahren sollen , hab ich doch direkt mal meinen Italienischen Freunden geschickt, die haben sich kaputt gelacht und mich ernsthaft gefragt was bei uns in Deutschland abgeht, wenn die Menschen so denken.
Da ist nicht meine Ansicht. Da ist die Ansicht der Rechtsprechung bzw die Auslegung der Rechtsprechung zu diesem Thema. Ob ich diese Meinung teile, ist unerheblich. Jedenfalls sollte man akzeptieren, dass eine Verletzung des Art 3 I GG nicht vorliegt.
Es gibt noch nichtmal eine EMPFEHLUNG der Stiko. Völlig unrealistisch da eine Pflicht zu verlangen.
Nein. Ich will kein Homeschooling. Nur eine realistische Sicht auf die Dinge. Corona ist für Kinder kaum gefährlich.
Ich will für kein Kind Homeschooling. Begreif das doch endlich. Warum sollte mein gesundes Kind nicht in die Schule dürfen? Das ist rechtlich ein Unding
Und was soll der Gesetzgeber machen, damit es in der kommenden vierten Welle zu keinen Schulschließungen kommt? Testpflicht und Maskenpflicht für die nächsten Monate/Jahre? Oder doch eine Durchseuchung bei den Schülern?
Man braucht doch keine Empfehlung der STIKO, um juristisch einwandfrei eine Impfpflicht einzuführen.
keine Einschränkungen. In der Klasse des Kindes sind es nur 5 ungeimpfte. Die 20 müssen wegen denen zurückstecken? Nein. Und wir Eltern werden der Schulleitung es genauso kommunizieren. Und viel Druck machen.
Verrate mir doch endlich, woher du deine exakte Kenntnis der geimpften und ungeimpften Klassenkameraden hast, noch dazu in den Ferien? Drachen-Glaskugel? Kaffeesatz?
Wegen meinem ungeimpften GESUNDEN Kind muss keiner zurückstecken. Mein Kind geht genauso in die Schule wie deins. Wo ist das Problem?
Im Übrigen könntest du mich mal mit deinem Druck. Ich muss wegen dem Druck von hysterischen Eltern mein Kind sicher nicht entgegen der Impfempfehlung impfen lassen.
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