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Frage zu Schnelltestpflicht (BW)

Frage zu Schnelltestpflicht (BW)

Muts

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Klar, eine "enge Kontaktperson" muss zum PCR oder zur offiziellen Schnellteststelle. ( in BW?) müssen alle Haushaltsmitglieder von Menschen, die in Quarantäne sind einen Schnelltest machen nach 5-7 Tagen. Gilt das auch für doppelt geimpfte? Oder nicht? Sie sind ja von der Testpflicht im Restaurant befreit, aber gilt das auch für Kontakte zu Menschen in Quarantäne? LG Muts


Ellert

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Hatte meine Kollegin ja vor einigen Wochen Sohn und Mann positiv, Mutation England KEIN Test für sie, da sie keine Symptome hatte. Leben im selben Haus, teilen Tisch und Bett. Bekam dann Kofschmerzen und endlich den Test, war negativ, aber ohne dass der Kopf plötzlich wehgetan hätte wäre ihr kein Test zugestanden. Das sie die erste AZ Impfung schon ne Weile hatte spielte aber keine Rolle


Mitglied inaktiv

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Hier (auch BaWü) gibts keinen PCR für K1 Personen ohne Symptome. Auch wenn die Frau nachweislich positiv ist musste der Ehemann ein Symptom haben, um den Test bezahlt zu bekommen. Kenne einen, der keine Lust hatte, zu lügen, musste dann den Test selbst zahlen. Er wollte die Bestätigung wegen Anzahl Impfungen bzw auch weil er sicher sein wollte, ob er nicht ansteckend gewesen war. Von Testpflicht also keine Spur ...


Muts

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Ausschnitt aus dem Schreiben vom Gesundheitsamt: "2. Testungen der Kontaktpersonen Nach der neuen Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg vom 22.05.2021 gilt für alle engen Kontaktpersonen eine Testpflicht mittels Schnelltest oder PCR-Test. Dieser muss zwischen dem 5. und 7. Tag nach Kenntnisnahme der Absonderungspflicht, abgenommen werden." "3. Testung der Haushaltsangehörigen von engen Kontaktpersonen Ebenfalls nach der neuen Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg vom 22.05.2021 müssen sich alle Haushaltsangehörige/Familienmitglieder von engen Kontaktpersonen zwischen Tag 5 und 7 nach Kenntnisnahme testen lassen. Diese Testung kann mit einem Schnelltest oder mit einer PCR-Testung erfolgen. Positive Schnelltestergebnisse müssen mit eine PCR bestätigt werden." Aber daraus geht nicht hervor, ob das jetzt vollständig geimpfte ausgenommen sind. Mein Mann ist vollständig geimpft und meint, er muss nicht. LG Muts


Mitglied inaktiv

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Ah , ok. das ist ja recht neu . Interessant. mal sehn ob ich was finde zum Thema Geimpfte...


Mitglied inaktiv

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Guckst Du:" Satz 1 gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen." Dein Mann hat recht. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/ § 4a Testpflichten (2)


Johanna3

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Kann man auch auf der Seite der jeweiligen Stadt nachsehen. In der Regel müssen vollständig Geimpfte nur in Quarantäne, wenn sie Symptome haben. So weit ich weiß gab es aber schon Ausnahmen, wenn es sich um die indische Mutante handelte.


Muts

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Danke, prima! Dann ist er fein raus- seit Donnerstag gilt er als geimpft, ich bin seit Freitag in Q.....


Mitglied inaktiv

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Oh je .. dann hoff ich mal, Du bist safe!


Momvon3

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Von dieser Regelung habe ich, auch bw, noch nie was gehört.


SybilleN

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Kommt auf den Erreger an. Also ob es eine besorgniserregende neue Mutation (die britische Variante gilt nicht mehr als neu) ist, oder nicht. Wenn nicht, dann auch keine Quarantäne ab 2 Wochen nach 2. Impfung.