Elternforum Coronavirus

Einführung 2 G

Einführung 2 G

ConMaCa

Ab heute gilt in unserem Bundesland (Sachsen) eine neue Corona Verordnung. Hat im Grunde kaum Veränderungen zur alten gegeben, bis auf Options Modell 2 G und Einführung der 7 Tage Inzidenz Hospitalisierung. Was allerdings bitter aufstößt, für all die, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen.... der Satz " Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann, muss bei der 2 G Option draußen bleiben, da er sonst die Geimpften und Genesenen gefährde" Gut finde ich, Kinder dürfen mit Test bei 2 G rein... na wenigstens sperren Sie die Kinder nicht aus.... obwohl der Grundsatz Kinder=nicht Geimpfte wegen gesundheitlichen Problemen+ Test= alles gut, ja gleich wäre.


ImvPP

Antwort auf Beitrag von ConMaCa

2G bedeutet ja weniger Abstand und co. Eigentlich schützt man so die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpften vor einer möglichen Ansteckung (u.a. durch Kinder). Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die Infektion besonders gut weggesteckt, wenn man sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen darf.


cube

Antwort auf Beitrag von ImvPP

Sollte man den Menschen dann aber nicht selbst die Entscheidung überlassen anstatt sie von Rechts wegen per se auszuschließen?


ConMaCa

Antwort auf Beitrag von ImvPP

Naja, wenn ich von mir selbst ausgehe.... nicht impffähig aufgrund einer Allergie gegen Antihistaminika. Sonst bin ich gesund und habe Corona ohne Probleme weg gesteckt allerdings länger als 6 Monate her), ich brauche also keinen Aufpasser für mich. Und man kann auch nicht alle Impfunfähigen Menschen per se so hinstellen, als würden sie Corona nicht überleben bzw. gleich einen schweren Verlauf haben.


ImvPP

Antwort auf Beitrag von cube

Schwierig, wenn man sich und andere gefährdet. Man wird aus gesundheitlichen Gründen auch von anderen Aktivitäten ausgeschlossen. Bspw. keine Erlaubnis, ein Kfz zu führen bei Sehbehinderungen und z.T. bei Neigung zu epileptischen Anfällen.


ImvPP

Antwort auf Beitrag von ConMaCa

Betrifft dies alle zugelassen Impfstoffe?


ConMaCa

Antwort auf Beitrag von ImvPP

Ja, da ein allergischer Schock ja nicht ausgeschlossen werden kann und es dafür dann eben kein Mittel dagegen gibt. Also theoretisch gibt es das schon, aber das Experiment will sich keiner antun.


ConMaCa

Antwort auf Beitrag von ImvPP

Aber wen gefährde ich denn? Mich nicht. Und andere sicher auch nicht, zumindest nicht wenn ich getestet bin, so wie es bei Kinder unter 2 G vorgesehen ist. Dann müsste man die doch auch ausschließen. man tut es zum Glück nicht, aber dafür nimmt man halt dann in Kauf, das eine andere Minderheit diskriminiert wird.


ImvPP

Antwort auf Beitrag von ConMaCa

Ok, das war mir nicht klar. Dann alles Gute weiterhin!


ImvPP

Antwort auf Beitrag von ConMaCa

Die Tests sind halt nicht sehr verlässlich - man ist oft schon ansteckend, wenn die Schnelltests noch negativ ausfallen. Im Prinzip könnte man auch sagen: nur 1 Person pro Veranstaltung, die kein 2 G erfüllt, damit sich die entsprechenden Personen nicht gegenseitig anstecken können. Ich bin allerdings der Meinung, dass solche Veranstaltungen derzeit eh nicht besonders angemessen sind. Und werde auch geimpft an so etwas nicht teilnehmen.


Lavendel79

Antwort auf Beitrag von ConMaCa

Aber im Normalfall sind es die stark Immunsupprimierten oder ähnlich schwer Erkrankte, die gerade nicht geimpft werden können. Wenn es nicht so viele ausnützen würden, wäre man den Ausnahmen gegenüber sicher großzügiger. Der Flut von seltsamen Attesten will man eben entgehen. Ähnlich den Maskenattesten. Es gibt ja diverse Ärzte/Psychiater, die so gut wie jedem so einen Wisch in die Hand drücken. Also akzeptieren manche keine Ausnahmen mehr, einfach weil es zu viele nicht glaubhaft machen können. Zu Lasten derer, die wirklich keine Maske tragen können und dann hier und da auch zu Unrecht ausgegrenzt werden. Problem sind m.E. die, die sich versuchen, ständig irgendwie vorbeizumogeln. Einziger Lichtblick für tatsächlich Betroffene (wie jetzt auch Dich) : im Frühling soll das ganze vorbei sein. Immunisiert sind dann alle -irgendwie. Und dann spricht keiner mehr von 2 G.


ConMaCa

Antwort auf Beitrag von Lavendel79

Die Art und Weise ist aber eben nicht in Ordnung. Für mich persönlich ist das kein Thema, zumindest nicht mehr, man hat sich selbst ein Netzwerk aufgebaut um auch mit 2 G normal leben zu können. Aber die Formulierung hat mir sehr bitter aufgestoßen. Ich hoffe auf den Frühling!


kevome*

Antwort auf Beitrag von ImvPP

Wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, dann hat man doch nicht automatisch ein erhöhtes Risiko schwer zu erkranken. Mit die größte Gruppe dürfte die sein, die eine Allergie auf Bestandteile des Impfstoffes - oft PEG - haben. Ich würde es richtig finden, wenn dieser Personenkreis den Geimpften gleich gestellt wird. Das dürfte so wenig Personen betreffen, dass ich da gesamthaft kein besonders hohes Risiko sehe. Ich kenne ein Beispiel, wo wegen der Allergie auf PEG Biontech ausfällt. AZ wurde als Erstimpfung gegeben aber auch da gab es allergische Reaktionen, so dass mehrere Ärzte die Zweitimpfung verweigern. Findest Du es richtig, wenn diese Menschen ausgeschlossen werden


Lavendel79

Antwort auf Beitrag von ConMaCa

Das ist schon wahr, die Formulierung ist daneben.


Ellert

Antwort auf Beitrag von ConMaCa

Du bist ja auch ein Sonderfall mit der Allergie Das trifft ja dann alle Impfungen Was passiert denn in den Fällen wenn masernimpfung vorgeschrieben ist bei Kinder. Die können solche Allergien ja auch haben ?


Petra28

Antwort auf Beitrag von ConMaCa

Gibt es irgendwelche Alternativen, die du im Falle eines Falles zur Vorbeugung einer allergischen Reaktion bekommen kannst?


ConMaCa

Antwort auf Beitrag von Petra28

Ja, es gibt Alternativen aber die werden eben nur im Notfall eingesetzt (z.Bsp. bei OP´s etc.). Das Risiko geht kein Arzt ein, nicht für eine Corona Schutzimpfung. Hab ich mich erst am Montag mit meiner Allergologin unterhalten, wegen der jährlichen Kontrolle. Und schon mal gar nicht bei mir, als Genesene. Da ist das Risiko einer schweren Impfnebenwirkung viel zu groß, als dass ich ein Problem mit Corona bekomme. Das war mir aber auch vorher klar, bevor mir die Ärztin explizit davon abgeraten hat.


ConMaCa

Antwort auf Beitrag von ConMaCa

das es Dir leid Tut, nehme ich Dir jetzt mal nicht ab . Es ist nichts, womit man nicht leben kann. Und das ich überhaupt auf so etwas reagiere, kam tatsächlich nur durch Zufall raus. Ich habe einen entsprechenden Eintrag im medizinischen Ausweis und mein drumherum weiß darüber Bescheid, im Notfall das Rettungspersonal entsprechend einzuweisen. Die Autoimmunerkrankung, die mein Mann durch eine Impfung bekommen hat, finde ich um einiges schlimmer, weil unheilbar und verkürzt seine Lebenserwartung um geschätzte 10-15 Jahre.


Petra28

Antwort auf Beitrag von ConMaCa

Doch, ich war gerade richtig erschrocken, als ich das gelesen habe, weil ich selber zu jeder Chemo standardmäßig Antihistaminika bekomme und das nicht zu knapp. Das schränkt ja Therapieoptionen erheblich ein, wenn man das nicht bekommen darf. Ich drücke dir ganz doll die Daumen, dass du solche Medikamente niemals brauchst, wo man Antihistaminika dazu geben muss bzw. dass es im Zweifel Alternativen gibt.


emilie.d.

Antwort auf Beitrag von ConMaCa

Wenn man ehrlich ist, sind das Hauptproblem bei 3G die Ungeimpften, die schwer erkranken. Die Geimpften untereinander würden sich wenig bis gar nicht anstecken und wenn, dann erkranken sie in aller Regel nicht schwer. Die Ungeimpften verteilen statistisch gesehen bsp. in einem Theater mehr und sind dann auch diejenigen, die KH blockieren. Insofern: in aller Konsequenz müssten auch ungeimpfte Kinder draußen bleiben. Wobei die statistisch gesehen eben viel seltener im KH landen als 40jährige. Ob man sich von der Inzidenz her leisten kann, auch Ungeimpfte in Spaßbädwr etc.zu lassen, muss man dann einfach schauen. Fakt ist halt auch, kommen die KH an ihre Kapagrenze, schließen als allererstes idR Schulen. Insofern ist mir lieber, es wird 2G für Theater und Discos eingeführt, als dass ich dann ab Oktober/Nov wieder Home Schooling machen darf.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von ConMaCa

ach darüber rege ich mich nicht mehr auf . dann gehe ich eben woanders hin , ohne auf den 2g wirt böse zu sein ...er hat sicher seine gründe. ich denke aber die wenigsten werden die 2 g option nutzen , wir werden sehen


Meyla

Antwort auf Beitrag von ConMaCa

Ich glaube das große Problem bei denen, die nicht geimpft werden können, ist die Schummelei. Ich hab so viele Leute kennen gelernt mit maximal dummer Begründung, wieso sie nicht geimpft werden könnten…. Noch schlimmer sind da nur die Spezis, die keine Masken tragen *dürfen*. die suchen sich dann einen verantwortungslosen Quacksalber, der das Attest auf Bestellung ausstellt und pochen dann darauf, zu krank für die Impfung zu sein. Hätte man diese idioten nicht immer wieder dazwischen, würden wohl einige Leute anders auf „nicht können“ reagieren. Im Idealfall sollten diese Bescheide nur noch von Fachärzten mit staatlicher Anerkennung ausgestellt werden dürfen, nicht mehr von den fehlgeleiteten Buschmedizinern in Allgeiemarztpraxen mit homöopthischen Zusätzen.


kevome*

Antwort auf Beitrag von Meyla

aber warum kann man denn nicht durch Atteste von Amtsärzten die wirklich nicht Impfbaren gleich stellen. Die nicht impfbare Person, die ich persönlich kenne, leidet wirklich unter diesem Tatbestand und hätte sicher kein Problem es offiziell anerkennen zu lassen. Wie ich oben schon schrieb, dürften die wirklich nicht impfbaren Personen kaum ins Gewicht fallen, weil es nicht allzu viele Kontraindikationen gibt


As

Antwort auf Beitrag von ConMaCa

@Conmaca: Wo hast du denn diese Formulierung in der Coronaschutzverordnung gelesen? Wenn das da stehen sollte, würde ich das ehrlich gesagt sehr unprofessionell finden, denn eine Begründung hat in einer solchen Verordnung nichts verloren.


memory

Antwort auf Beitrag von As

(2) Der Impf- oder Genesenennachweis in § 9 Absatz 1 und § 10 Absatz 4, kann durch einen Testnachweis ersetzt werden, wenn 1. die verpflichtete Person das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder 2. für die verpflichtete Person aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgesprochen wurde. Für den Nachweis nach Satz 1 Nummer 2 ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. In dieser Bescheinigung ist auch anzugeben, wann die gesundheitlichen Gründe voraussichtlich entfallen. Nur so am Rande


ConMaCa

Antwort auf Beitrag von As

In der Pressekonferenz dazu!