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Auslegung Coronaregeln

Auslegung Coronaregeln

bellis123

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Wie seht ihr folgende Sachlage?: Wir haben gestern meine Schwiegermutter besucht. Natürlich waren wir vorher alle zum Test! Wir sind gegen Nachmittag gekommen. Blöderweise hatte meine Schwiegermutter einen befreundeten Handwerker da, der im Garten gearbeitet hat (der Hang drohte abzurutschen und wurde wieder neu abgestützt). War schwieriger als gedacht, sodass er eben noch nicht weg war als wir kamen. Er hat ausschließlich allein draußen gearbeitet. Nun ist es aber so, dass ja zwei "fremde" Autos in der Einfahrt standen und nun droht der Nachbar meine Schwiegermutter anzuzeigen (oder hat es schon, daß wissen wir nicht genau, jedenfalls wurden Fotos gemacht). Der Garten ist vom Nachbarn übrigens nicht einsehbar, es ist der Nachbar von gegenüber. Meine Schwiegermutter ist total aufgelöst, mein Mann hat ihr gesagt dass sie entspannt bleiben soll. Seh ich auch so. Hat jemand von euch Erfahrungen mit ähnlichen Situationen? Wie ging es aus? Es wird übrigens keine Handwerkerrechnung als Beweis geben. Keine Belehrung diesbezüglich bitte, wir finden das auch doof :-(


Ellert

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Ich hätte nun auf die Handwerkerrechnung verwiesen wenn es die nicht gibt und sie das so begründet gibt es da noch ganz anderen Ärger... Also wird sie sich eine Rechnung geben lassen müssen


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Bei Handwerker ohne Rechnung wäre das meine größere Sorge als der Denunziantennachbar.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Meine auch, könnte deutlich teurer werden als die Bußgelder wegen Coronaverstoß.


knödelchen00

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Ich würde erstmal abwarten OB überhaupt etwas kommt. Und wenn dann war es ein Freundschaftsdienst ohne Bezahlung! Der Gute hielt sich schließlich im Garten auf und Ihr im Haus. Fertig! Mehr würde ich auch NICHT sagen. Wenn Ihr überhaupt etwas sagen müsst. Vielleicht ist das ja nur blödsinnige Droherei Was ist los mit dem Nachbarn? Hat sie öfter Ärger? Ich finde so ein Denunziantentum ganz gruselig! Man bekommt das Gefühl, mehr Angst vor den Menschen haben zu müssen, als vor dem Virus selbst


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von bellis123

So ein Schwachsinn, sowas nervt mich, ich finde auch oft vieles meiner Nachbarn doof (1 wohnung 3-5 Haushalte) aber ich würde niemals jemanden verpetzen.... Das lehrt man schon seinen Kindern.. Ich denke nicht das da noch was nach kint, aber falls doch, würde ich es genauso erklären. Ihr wart im Haus und der Handwerker im Garten. Es war ein Freundschafts Dienst weil es dringend war... Zumindest hört sich das für mich so an, wenn ein Abhang droht zu stürzen... Das wäre meine Meinung, aber ohne das ich es auch von geltenden Recht her wüsste... Hoffe für euch das da nix mehr nach kommt LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Mir wurde erzählt ,das solche lapalien und das sind sie, gar nicht zur Anzeige kommen. Einfach weil das anzeigen ueberhand nimmt. Ihr habt keine Party gefeiert Punkt aus....wartet erst einmal ab ob und was dann kommt, reagieren kann man dann immer noch


Meyla

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Im Nachhinein wäre das aussage gegen Aussage und interessiert somit kein Schwein. Mich könnte der Nachbar auf Lebzeiten an die Füße fassen.


emilie.d.

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Berufliche Tätigkeiten sind ausdrücklich ausgenommen. Sie und va der Handwerker könnten da im Nachhinein allerdings Ärger mit dem Zoll wegen der Schwarzarbeit bekommen. Allerdings wäre es auch erlaubt, dass der Handwerker zu einem Vorabgespröch kommt. Prinzipiell können so viele Autos in der Einfahrt parken wie wollen. Das ist nicht verboten. Verboten wäre der gleichzeitige Aufenthalt auf dem Privatgrundstück.


Einstein2.0

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Also Autos in der Einfahrt beweisen ja nix und ich glaube nicht, dass es irgendeine Behörde interessiert. In meiner Nachbarschaft war letzte Nacht ne Party, hier geben sich die Leute also nicht mal mehr die Mühe nicht aufzufallen, weil es eh niemand kontrolliert. Mir ist es auch wurscht, bei der hohen Inzidenz macht es das Kraut nicht mehr fett, aber schafft schneller eine Herdenimmunität.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Wenn der Nachbar so ein Depp ist, wird er ja auch der Polizei bekannt sein, wird ja nicht die erste Anzeige sein (wenn er wirklich eine gemacht hat). Normalerweise sind solche Leute der örtlichen Polizei und dem OA sehr gut bekannt und man reagiert schon mal extra langsam/zögerlich. Kurz etwas blöd wäre gewesen, wenn das OA in dem Moment auftaucht (weil der Nachbar von "Riesenparty" spricht) wobei auch dann wäre das kein Ding gewesen, wenn der Handwerker im Garten ist. Im Nachhinein passiert gar nichts.


bellis123

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Danke für eure Meinungen. Ich denke auch, dass dies für das Ordnungsamt eine Lapalie ist. Der Handwerker ist wirklich ein Freund der Familie und auch von einem anderen Gewerk. Aber genau genommen ist er dann ja nicht in der Rolle als Handwerker da, sondern als Besucher und demnach wären wir 1 Haushalt zuviel. Aber ich denke auch, dass man das plausibel erklären kann wenn es zu einer Anzeige käme.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Ansprechen finde ich ja schon ... Aber Fotos machen ?


Chantie

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hier in Hessen gelten für den privaten Bereich, also in den eigenen vier Wänden und auch Garten, nur Empfehlungen. Wenn ich mich also mit mehr Personen als momentan in der Öffentlichkeit erlaubt, zu Hause aufhalte ist das nicht strafbar. Partys und größere Ansammlungen werden natürlich trotzdem aufgelöst, können aber nicht angezeigt werden.


bellis123

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Vor ein paar Jahren hatten meine Schwiegereltern das Dachgeschoss ausgebaut (natürlich mit Baugenehmigung) und dabei entstand ein teilverglaster Giebel. Der besagte Nachbar fühlt sich dadurch gestört und versucht seitdem zu ständig zu stänkern. Wenn man sich viel Mühe gibt, kann man dem Nachbarn in einen Teil seines Gartens schauen dadurch.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Fotos machen wäre dann strafbar. Würde ich den Nachbarn mal nett drauf hinweisen und um Löschung bitten. Andernfalls, wenn man Geld und Muße hat, den Anwalt bitte eine Unterlassungsklage einzureichen. Mitunter reicht aber auch schon ein netter Brief von dem wo der Nachbar auf die strafbare Handlung hingewiesen wird. Private Grundstücke sind nämlich kein öffentlicher Raum in dem man das fotografieren noch hinnehmen müsste. Wenn darf der Nachbar nur sein Grundstück fotografieren oder das was auf der Straße passiert. Nicht aber Personen auf dem Nachbargrundstück ohne deren Einwilligung.


linghoppe.

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Antwort auf Beitrag von Felica

da würde ich den Nachbarn darauf hinweisen , dass er sich mit den Fots sterafbar gemacht hat. ich würde nie einen Nachbarn anschwärzen, gestern Abend haben3 jungen Leute auf dem Balkon gesessen . gegenüber,und da wohen zwei ätere Leute ich konnte nicht shlafen , und habe 02 Uhr das Fenster geöffnet und es gesehn..


Ellert

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Antwort auf Beitrag von bellis123

ich würde mich zwar bei eienr Party nebenan auch aufregen in der aktuellen Coronalage aber im Leben nie auf die Idee kommen den anzuzeigen Hier stehen die besucher des Nachbarjungen in Grüppchen auch immer auf em Balkon und rauchen "süßliche Sachen" aber das ist Sache der Mutter und nicht meine


Felica

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Antwort auf Beitrag von bellis123

In den meisten Bundesländern gibt es keine Begrenzung wie viel Besuch man daheim haben darf. Die Regel bis zu 5 Personen aus 2 Haushalten gilt fast überall für den öffentlichen Bereich. Der Rest ist eine Empfehlung. Handwerker sind komplett außen vor und werden komplett anders gewertet weil Arbeitsort. Aber Schwarzarbeit ist strafbar. Und wenn es keine Rechnung gibt, dann ist das Schwarzarbeit. Gefälligkeiten und Freundschaftsdienst wäre dann wiederum privat. Den der Handwerker war ja, wie es schon heißt, privat da, nicht dienstlich. Aber wie gesagt, da es in den meisten Bundesländern nur die Empfehlung gibt für den privaten Bereich, müsste man da schauen. Solange es keine Party wäre, wäre es dann eben eigenes Risiko.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Um welches Bundesland geht es?


Ruto

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Mit Rechnung wäre es kein Verstoß, ohne Rechnung war es ein illegales Treffen und Schwarzarbeit. Aber wie andere schreiben, glaube ich nicht, dass da was kommt. Wenn doch, dann pocht darauf, dass das ein Freundschaftsdienst war.


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Wieso, die Schwiegermutter hatte sich das Auto von ihrem Bekannten geliehen, weil ihr eigenes Auto kaputt war. Oder ihr Bekannter hatte das Auto dort abgestellt, weil .... Und Fotos von fremden Grundstücken machen dürfte auch nicht unproblematisch sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da irgendein Amt aktiv wird. Ich würde entspannt bleiben. Silvia


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Silvia3

Auch kann der Handwerker immer noch eine Rechnung stellen. Normalerweise schreiben die die Rechnungen nicht am gleichen Tag. Silvia


Häsle

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Ich würde mir in dem Fall erstmal das Foto zeigen lassen. Falls da keine Menschen drauf sind, seid ihr halt nach dem Parken erstmal spazieren gegangen, bis der andere Bekannte, der als Freundschaftsdienst im Garten gearbeitet hat, weg war. Hier werden 60% der Anzeigen vom Landratsamt eingestellt. Ordnungsamt und Polizei kommen übrigens nicht immer um eine Anzeigenerstellung rum, wenn ein Zeuge auf Anzeige besteht. Für sowas gäbe es sonst ein Disziplinarverfahren.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Häsle

ich würde gar nicht reagieren und mir auch nicht ausdenken ,was ich sagen werde, wenn man mich fragt . hier wurde nichts gemacht, was nicht erlaubt ist und so kann man auch argumentieren wenn ...aber es wird kein wenn geben


Nina677

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Also ich glaube auch, dass die Behörden eher ganz andere "Ansammlungen" nachverfolgen werden (Stichwort Corona-Party, etc). Ich würde das daher eher entspannt sehen und falls es wirklich zu einer Anzeige kommt, dann würde ich das genau so sagen wie es war: Dass es ein befreundeter Handwerker war, der draußen den Hang gesichert hat (kann man ja bestimmt noch irgendwie erkennen, dass da gearbeitet wurde) und ihr euch drinnen - nach Testung (auch das lässt sich ja nachweisen) - aufgehalten habt. Punkt. Da gibt es nichts verbotenes. Solche Nachbarn sind ganz gruselig!


As

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Wie seht ihr folgende Sachlage? Du tust mir leid, dass du so einen fürchterlichen Nachbarn hast.


bellis123

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Antwort auf Beitrag von As

Wie kommst du darauf, dass ich einen fürchterlichen Nachbarn habe?


As

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Die Schwiegermutter hat den wohl...


mandala67

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Antwort auf Beitrag von bellis123

man darf ja noch nicht einmal eine videoüberwachung vom eigenen grundstück machen, wenn auch nur ein fitzel bürgersteig oder nachbargrundstück zu sehen ist! wat'n a....! blöd solche nachbarn! ansonsten sehe ich das so wie andere: war nen freundschaftsdienst -ohne bezahlung- wer will da was? der nachbar könnte mir gestohlen bleiben, hilfe bräuchte der von mir nicht mehr erwarten und wenn er in der ecke läge.


ichbinfrei

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Antwort auf Beitrag von bellis123

Glaube nicht, dass da was kommt. Solange keine Polizei oder Ordnungsamt da war. Solche Nachbarn kenne ich. Augenroll* Schlimmer als die Stasi.