Mitglied inaktiv
Ich denke, die werden nicht geöffnet sein.. Ich habe blöderweise einen Termin mit meinem Kind, extra in Ferien gelegt, ich habe gegoogelt, aber kein Wort darüber gefunden.., ihr?!? Bayern
...... dann wirst Du es wissen.
zu Arztpraxen kann ich jetzt nicht sagen. Mein Mann hatte heute Vormittag eine Vorstands-Konferenz (er ist in der personalabteilung) und dort (Finanzdienstleister) wurde von oben vorgegeben, dass am gründonnerstag selbstverständlich zu arbeiten sei, es kann ja jeder im homeoffice arbeiten. Das fällt ja zumindest für Arztpraxen et cetera. weg.
Aber Ruhetag ist doch eigentlich anders definiert. Ich haette am Grüßen donnerstag eigentlich Handwerker im Haus gehabt, ich gehe davon aus, dass das nichts wird, weil der Betrieb geschlossen hat.
Offiziell ist das kein Feiertag. Muss jetzt der AG seine AN bezahlen für‘ Nichtstun? Urlaub?
Ich hoffe sehr dass meine handwerker kommen! Sonst hab ich über Ostern hier ne Baustelle!
Über Arztpraxen wurde noch nicht entschieden, wird wohl morgen oder im Laufe des Tages klar werden.
Na, Du stellst Fragen...
..... ich kann doch nicht über einen zusätzlichen „Sonntag“ mal eben so bestimmen? Heute hab ich mit einer Bekannten telefoniert ...... Hotel- und Gastronomie..... da ist noch mein Cent seit Januar angekommen ....... und jetzt hat der Depp Arbeitgeber noch einen zusätzlichen Tag zu bezahlen.
kann man nicht? Hatten wir doch 2017 oder so auch. Plötzlich war nicht nur der 1.11 te ein Feiertag sondern auch der 30.10. Denn der ist eben in vielen Bundesländern eigentlich kein Feiertag.
Ja aber das mit dem Reformationstag wurde nicht mal eben eine Woche vorher entschieden. Ich finde es eine Unverschämtheit! Viele Menschen haben seit Wochen oder Monaten auf einen wichtigen Arzttermin gewartet und hängen jetzt in der Luft.
Ohne, dass die entsprechenden Rechtsverordnungen zu dem Thema veröffentlich sind wird keiner eine belastbare Aussage treffen können.
Wir hätten auch am Donnerstag einen Zahnarzttermin. Es ist laut Beschluss der Regierung ein Ruhetag, also wie ein Sonntag. §9 ArbZG. Homeoffice von Arbeitnehmern wäre danach auch nicht zulässig. Die Arbeit eines Selbstständigen aber schon.
Unsere Praxis schließt, die zu der Praxis gehörende Fieberambulanz bietet am Vormittag für 4 Stunden Schnelltests an, dafür muß man sich online anmelden. PCR ist am Donnerstag dann nicht möglich.
Zur Eindämmung der aktuellen Pandemie-Dynamik hat die Bundesregierung mit den Regierungschefs der Länder vereinbart, dass der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Karsamstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung vorlegen. Sobald diese Entscheidung in einer Rechtsverordnung konkretisiert ist, wird über die konkreten Vorgaben in Bezug auf Zahnarztpraxen informiert.
Seltsam - das las sich beim SWR anders... Oder es ist gemeint, dass noch zu regeln ist, wie die Notfallversorgung stattfindet?
Es soll arbeitsfrei sein. Außer für wenige, die aber ohnehin an Sonn- und Feiertagen arbeiten.
Hier wird es kaum möglich sein, so mal eben einen Notdienst zu organisieren, daran haben die lieben Politiker mal wieder nicht gedacht. Und die Patienten, die teilweise monatelang auf ihre Termine gewartet haben, brauchen dann neue Termin, vielleicht in 6 Monaten...
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