großerbruder 2009
Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Ich bin schon lange von dem Kindsvater getrennt. Er sieht sein Kind immer in den Ferien. Jetzt müsste er nächste Woche dahin, jedoch wohnt der Vater im Risikogebiet Berlin. Wir selbst leben dort nicht. Kann ich das Kind da wirklich guten Gewissens hingeben?
warum um gottes willen denn nicht oder will der vater mit dem Kind eine massenhochzeit besuchen? selbst im gelocktesten nichtlockdown in Bayern war dem getrennt lebenden Elternteil der umgang gestattet....
Bis nach fünf Tagen ein negativer Test vorgelegt wird. Wir haben heute eine Email von der Schule bekommen
und was schreibt die schule????
Das die neue Vorgabe des Landes NRW ist , das wenn Kinder sich in den Ferien in Risiko Gebieten aufhalten egal ob im in oder Ausland das Kind für zwei Wochen in Quarantäne muss oder nach fünf Tagen einen Test machen kann um die Quarantäne aufzuheben
ach soooo….na wenn das das schlimmste ist, ich als Elternteil würde dann nicht auf umgang verzichten und ich als mutter würde das auch mittragen. dann bleibt das Kind halt der schule fern. wer weiß ob das ap-kind schon in der schule ist?
Die Frage ist, ob das wirklich auch für einen Aufenthalt beim leiblichen Vater mit Sorgerecht gilt ...
“Er sieht sein Kind immer in den Ferien“ - ich nehme an, das Kind ist in der Schule. Fährt es in der 1. Ferienwoche in ein Risikogebiet, geht es in der 2. Ferienwoche in Quarantäne.
also wir haben nur eine Woche ferien….da wird's scho schwierig...
NRW hat zwei Wochen, die Anfangsposterin ist auch hochschwanger das würde mir mehr Sorgen machen ( wegen der Entbindung unter Quarantäne) als drei Tage Schule ( ich meine in dem Fall sogar Grundschule ) verpassen.
Das wird gelten, sorry aber da zu glauben daß da ne Ausnahme gemacht wird. Wobei ich es eh Schwachsinn finde Stadt a ist Risikogebiet, 10km weiter Stadt b nicht
ich finde, den Nick sollst du dir sichern!
beim nächsten und letzten mal, wenn ich meinen nick ändere!
und kannst einschätzenw as er mit dem Kind macht normale Dinge oder ständig unter Leute und wie lebt er sonst. Wäre er der Typ jeden Abend durch die Clubs zu ziehenwürde ich das Kind nicht hingeben lebt er angepasst an die Regeln schon dagmar
Sorry, aber alleine bei der Vorstellung, den Vater die Kinder deshalb zu entziehen, rollen sich meine Fußnägel zusammen. Ernsthaft?!? Wo soll das Enden? Er ist der Vater!
Im Wahnsinn, es endet im Wahnsinn
Ich danke euch erst mal allen für eure ehrliche Meinung. Wir haben 2 Wochen Ferien und er ist in der 1. Woche bei seinem Vater. Der Vater ist leider häufig auf Privatpartys und von daher kann ich immer nicht ausschließen ob er sich nicht bereits infiziert hat. Ihr habt schon recht, dass es nicht unbedingt ein Grund ist. Aber ich bin auch schwanger und gehe noch arbeiten. Kann ihn somit nicht einfach in der Schulzeit zu Hause alleine lassen. Ich werde mit dem Vater noch mal über die kommende Woche sprechen.
Hallo :) Genau die gleiche Frage habe ich heute auch gestellt. Wir wohnen in NRW und ich habe leider noch keine offiziellen Infos dazu gefunden oder erhalten wie in diesem Fall die Regelung ist. Bei uns geht es jetzt nicht nur um die Ferien, sondern mein Sohn ist jedes 2.We bei seinem Papa und er kann ja jetzt nicht jedes 2.We in Quarantäne. Ich weiss nicht wie die sich das vorstellen mit dieser Regelung. Schwanger bin ich auch, in der 33.Woche. Etwas Zeit habe ich noch bis zur Geburt, aber die möchte ich dann natürlich auch nicht in Quarantäne verbringen. Aber es geht ja auch um meinen Sohn und seinen Vater.
Das ist aber rechtlich echt eine Gratwanderung - auch für das Land. Zumindest in Berlin darf man doch nicht so wegfahren, dass man mit einer provozierten Quarantäne die Schule verpasst. Das gilt als unentschuldigtes Fehlen, nicht wahr? Wenn nun das Umgangsrecht des Kindes nicht mehr ausgeübt werden kann, weil die Schulpflicht höher gestellt wird - oh-oh. Da war doch was mit Schutz der Familie im GG, sogar recht weit vorne.
Es gibt jede Menge Gerichtsurteile inzwischen, wo die Eltern deswegen gestritten hatten. Fazit: Das Umgangsrecht des Vaters zählt immer mehr als eine Sorge wegen Corona, auch die Kontaktbeschränkungen usw gelten nicht dem Vater gegenüber. Wie das jetzt dann mit den geplanten Quarantänen aufgrund Risikogebiet aussieht, wird sich zeigen. Es gibt ja aber so viele Ausnahmen, z.b. für Pendler usw. , es gibt tlw. 48 h -Regelungen ... da wird es auch Sonderregelungen fürs Umgangsrecht geben. Natürlich kann das Kind nicht jede 2 Woche erst mal bis zum Test in Quarantäne. Wir hatten das im März/ April auch in der Familie und aktuell ist das Thema auch wieder präsent. Sogar mit Ländergrenzen dazwischen. Bis auf ein, zwei Wochenenden wo gar nichts ging, waren die Kinder immer beim Vater.
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