Mitglied inaktiv
Wenn Du die Arbeitszeit z.B. auf drei Tage der Woche verteilst, ist es 3/5 des "normalen" Urlaubs, so daß Du genausoviel Wochen frei hast wie jemand, der voll arbeitet. Arbeitest Du fünf Tage pro Woche, werden die Urlaubstage gar nicht gekürzt. Ansonsten kommt es halt auf den Tarifvertrag bzw. die Regelungen Deines Arbeitgebers an. Da spielt z.B. das Alter mit rein. Trini PS: Den gesetzlichen Mindesturlaub weiß ich nicht - aber auch der kann gekürzt werden, wenn Du keine Fünf-Tage-Woche hast.
Rechtswörterbuch Mindesturlaub Mindesturlaub ist gesetzlich festgelegt. Er beträgt 24 Werktage. Vgl. § 3 Bundesurlaubsgesetz. Der Link: http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw01989.html Heißt aber auch, daß Du bei einer Drei-Tage Woche eben nur 14 Urlaubstage hast (ein Tag weniger als fünf Wochen). Trini
d
Die 24 Werktage beziehen sich auf 6-Tage-Woche, das bedeutet vier Wochen gesetzlicher und unabdingbarer Urlaub - nicht 5, wie Du schreibst. Der Samstag gehört definitionsgemäß immer noch zu den Werktagen. Gruß Tina
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