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wie weit einnahmen offenlegen? - selbständig

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hallo, ich bitte die selbständigen um ihre meinung oder erfahrung: wie weit würdet ihr euch ausziehen in folgendem fall? ich muss/darf/kann beim amt anträge auf teilweise übenahme der kiga-beiträge stellen. denn unser familieneinkommen liegt weit unterhalb der mindestgrenzen. nun kann ich anders als mein mann (angestellter) keine einfache abrechnung einreichen, sondern muss die sogenannte einnahme-/überschussrechnung abgeben. das ist dem amt aber nicht genug. es reicht nicht die versicherung meiner arbeitszeit, es reicht nicht der einfache nachweis der e/ü-rechnung, nein, es soll detailliert nachgewiesen werden, woher die einnahmen kommen und wohin die ausgaben gehen. das sind X angaben, von fahrtkosten an X tagen über fortbildungsmaterialien verschiedenster art etc. ich habe natürlich alles in einem system und drucke es auch. aber es geht mir ums prinzip. ich fühle mich langsam daten-nackig. ich betrüge nicht und habe kein schlechtes gewissen. aber deren nachweisbedarf geht wohl sogar über die anforderungen des finanzamts bei der steuererklärung hinaus. keine frage: ich möchte etwas haben, was mir vom gesetzestext her zusteht und was ich brauche, eine finanz.leistung. aber wird das ende vom lied sein, dass das amt mir noch sagen will, welche ausgaben nicht nötig/berechtigt etc. sind für meine berufstätigkeit? ich bin ein kreativdienstleister. info: zuerst habe ich ´zu wenig´ gearbeitet (ich habe die stundenzahl an mein einkommen ´angeglichen´,denn wenn das amt genau wüßte, wie schlecht ich für manche dienste bezahlt werde, dann würden sie es sicher hobby und nicht arbeit nennen.) nun sind einnahmen und stundenzahl von selbst etwas ausgeglichener. aber scheinbar missfällt, dass ich (noch in gründungsphase) noch relativ hohe ausgaben habe. ----------------------------------- und jetzt muss ich mal sagen, dass ich extrem dankbar bin für amtliche unterstützung, von der ich schon während des studiums profitierte (krippenplätze in meiner stadt, teilw. kostenübernahme), so dass ich zu ende studieren konnte. danke euch, shortie


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Hi, du bist schon verpflichtet, die Einzelposten nachzuweisen - so wie du es auch ggü. dem Finanzamt müsstest. Summarische Aufstellungen reichen da nicht aus. Es ist aber egal, wie viele Stunden du arbeitest, es zählen halt nur monetäre Einnahmen und deine Ausgaben/Abschreibungen. Wenn das Amt das Verhältnis bezweifelt, dann würde ich in einer kurzen Stellungnahme begründen, dass du dich noch in der Gründungsphase befindest aber eine jährliche Umsatzsteigerung (nicht Gewinnsteigerung, das ist schlecht absehbar) von 10-12% bei sinkenden Kosten erwartest. Hast du evtl. einen Business-Plan erstellt? Dann könntest du den mit vorlegen, um die Ernsthaftigkeit deines Gewerbes zu bezeugen. Gruß, Speedy


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hallo speedy und hase67, vielen dank für eure beiträge! es ist ja schon immer echt gut zu wissen, dass man nicht betuppt wird, mit bekloppten oder amtsschimmeln zu tun hat. oder nicht alleine ist. was auch immer :-) nein, einen businessplan im klassischen sinn gibt es nicht, weil ich nirgends einen kredit o.ä. aufnehmen musste und auch nicht in der IHK bin, bzw. das doch, aber nur mit einem mini-nebengewerbe. ich habe aber schon anfänglich einen detaillierten plan eingereicht, wie sich alles gestaltet/noch gestalten sollte. ist alles eingetreten. ;-)) mittlerweile müsste es hoffentlich auch einen besseren eindruck machen mit meinem zeitaufwand/einnahme-verhältnis. am anfang gab es aufträge mit dem verhältnis 10h/1€, jetzt gibt es auch mal 1h/10€, jedenfalls total überspitzt. akquise, die nicht direkt einnahmen bringt, aber hoffentlich kunden später, scheint übrigens nicht vorgesehen zu sein. die kann man jedenfalls mit kind(ern) im hintergrund machen. es geht auch um die allgemeine rechtfertigung auf einen der raren krippenplätze. nö denn, ich bin wohl insgesamt richtig beraten und danke euch, shortie


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Wir mußten unsere lauf. Kosten in das Formular ein tragen und die letzten Steuererklärungen einreichen und haben einen Zuschuß (Hessen) bekommen.


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hallo, vielen dank für eure beiträge! ich habe wie angefordert eine detaillierte aufstellung eingereicht und bislang noch keinen einspruch wegen der relation erhalten. ich hoffe, das bleibt auch so. der sinn meines ganzen tuns ist ja immerhin, auf eigenen finanziellen füßen zu stehen, und zwar alsbald möglich. denn was und müttern, überqualifizierten etc. alles angetragen wird, um uns nicht einstellen zu müssen, wisst ihr ja größtenteils aus eigener erfahrung. und dass man dennoch von irgendwas leben muss, auch. shortie


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Hi, ich denke auch, es bleibt dir keine andere Wahl, als genau das darzulegen, was die Herrschaften sehen wollen. Ob du das Ganze momentan noch finanziell eher auf "Liebhaberniveau" betreibst, hat die Herrschaften ja im Grunde nicht zu interessieren, da würde ich mir auch keinen Kopf drum machen. Falls blöde Nachfragen kämen, gibt es ja schon gewichtige Argumente dafür: Als Selbständiger muss man ja erst mal an Kunden kommen und macht anfangs schon das eine oder andere Geschäft, bei der man eher "zubuttert" als wirklich etwas zu verdienen. Die Idee mit dem Businessplan finde ich auch vernünftig. Ich denke, du musst den Leuten beim Amt klar und eindeutig sagen, dass die geringen Einkünfte und hohen Ausgaben damit zusammenhängen, dass du noch in der Gründungsphase bist - die Leute vom Amt mit ihren "in Stein gemeißelten" Einkommen (sorry für das Klischee, aber das musste jetzt einfach sein ;-)) können das oft nicht nachvollziehen. Ich bin mir auch sicher, dass dir keiner vom Amt reinreden wird, welche Ausgaben für dein Geschäft sinnvoll/notwendig sind - für so was ist doch eher das Finanzamt zuständig... LG und viel Glück Nicole


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Was dir fehlt ist eine Gewinn-/Verlustrechnung aus deinem letzten Geschäftsjahr. (Ich weiß, dass es eigentlich eine Wortspielerei ist, doch der Amtsschimmel wiehert etwas anders.) Was ist für dich ein Kreativdienstleiter? Gehst du mehr in die künstlerische Branche? Wie auch immer, nenn dich in den ersten Jahren und bis dich deine Arbeit finanziell trägt bitte (!!!!!) nicht selbstständig. Diesen "Fehler" habe auch ich schon hinter mir. Wir sind in erster Linie Mütter, die sich nebenberuflich ein Zubrot hinzuverdienen. Mehr nicht. Denn hinter dem Etikett der Selbstständigkeit versteht der Amtsschimmel eine gute bis sehr gute Einnahmequelle und bohrt bis zur Weißglut der Betroffenen. Durfte dieses Amtsgebahren schon selbst erleben. LG Arti