Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin im Moment arbeitslos und sollte am 01.07. einer Einladung folgen, die vom Arbeitsamt ausgeschrieben war. Die Adresse war aber nicht das Arbeitsamt, sondern ein Bildungsträger. Da ich der Meinung war, es wäre ein Vorstellungstermin, habe ich diesen mit dem Bildungsträger verschoben. Daraufhin bekam ich eine Einladung direkt zum Arbeitsamt und mußte mir anhören, daß ich geldlich für 2 Wochen gesperrt bin. Toll was, ich bin sowas von geladen. Kann ich denn mich irgendwie rückwirkend krank schreiben lassen, sofern der Arzt mitmacht? Anderenfalls würde ich mir einen Anwalt suchen, der das für mich regelt. Wer kennt sich von Euch damit aus? Viele Grüße Sabine
hm... kommt nu natürlich drauf an, WARUM du zu dem Bildungsträger solltest, wie lange im vorraus du das wusstest etc.. kann dir leider nicht viel raten, hab aber nen Forentip für dich: www.arbeitslosentalk.de kann zwar manchmal etwas dauern bis Antwort kommt, da die noch neu sind, aber dann kommen gute Antworten!! Kuck doch mal rein und stell deine Frage dort, die helfen supi! GoLLoM
Hallo, vielen lieben Dank für den Tip mit dieser Seite, sowas habe ich gesucht. Vielen Dank und viele Grüße Sabine
aber bitte schön :o) bin dort auch fleissig am posten , wenn mich was interessiert... übrigens dort auch als gollom ;o) man liest sich , mara
Hallo, ich denke mal, da hast Du wenig Chancen. Eine rückwirkende Krankmeldung dürfen die Ärzte nicht ausstellen. Aber wenn Du den Termin beim Bildungsträger verschoben hast, müßte sich dort ja noch jemand dran erinnern. Das könnte eventuell die Sperrzeit verhindern. Ansonsten sieht es übel aus - nicht umsonst ist auf den Einladungen vom Arbeitsamt eine Rechtsfolgebelehrung drauf. (Rückseite) LG Anja
Das mit der Krankmeldung würde ich auf keinen Fall riskieren - vermutlich wirst Du auch keinen Arzt finden, der mitmacht. Also versuchs auf anderem Wege. Wende Dich direkt an den Vorgesetzten und schildere den Fall. Weise nach, wann Du das Gespräch geführt hast. Gruß un dviel Glück.
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