@sunshine@
Hallo zusammen, Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich bekomme im Juli Nachwuchs. Momentan arbeite ich Teilzeit bei meinem "normalen" Arbeitgeber und zusätzlich hab ich einen Nebenjob auf 450,- Euro Basis. Wird der Minijob bei der Elterngeldberechnung auch berücksichtigt? Also nach der Geburt arbeite ich NICHT mehr. Ich möchte aber ausrechnen wie hoch mein Anspruch in etwa ist. Und wenn ja, muss ich den in mein aktuelles Brutto oder Netto einrechnen? (da ja Brutto=Netto)? Danke für eure Hilfe. MfG sunshine
Hi, der 450 Eur Job zählt auch mit für das Elterngeld. Berechnungsgrundlage bleibt allerdings das Bruttogehalt, sofern noch ein soz.vers.pflichtiger Job hinzu kommt. d.h. TZ-Job brutto + 450 Eur-Job brutto = Berechnungsbrutto für das EG. Ob du tatsächlich Abzüge hattest oder nicht ist für die neue EG-Berechnung egal, da hier pauschalierte Werte angenommen werden und nicht mehr das tatsächliche Netto wie noch vor 3 Jahren. Gruß, Speedy
Danke für die schnelle & kompetente Antwort ;-)
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