Hallo, ich überlege meine Elternzeit zu verlängern von 2 auf 3 Jahre. Da mein AV befristet war u ich somit keinen ruhenden AV u keinen AG habe fällt die Meldung an den AG ja aus. Muss ich das einem Amt melden? AA fällt ja auch aus, da ich ja nicht zur Jobvermittlung zur Verfügung stehe, oder? Danke für Eure Tips, LG!
Antwort auf Beitrag von fräuleinsonnenschein
Das meldest du niemandem. Wenn du keinen AG hast, kannst du auch keine Elternzeit nehmen. lg Sasumm
Antwort auf Beitrag von Sasumm
Danke für Deine schnelle Antwort. Aber als was gilt denn das dann bzgl. Anrechnung der Zeit für eine spätere Rente? Die Situation ist ja die das ich zu Hause bleibe um mein Kind zu betreuen unabhängig davon ob ich ein ruhendes AV habe oder nicht. Wie kann das sein das man da so benachteiligt wird?
Antwort auf Beitrag von fräuleinsonnenschein
Hi, für die Rente wird das später anerkannt - erfolgt idR zusammen mit der Kontenklärung - kannst du selbst beantragen oder wirst irgendwann vor Renteneintritt dazu aufgefordert. Dann erhältst du automatisch 3 Jahre pro Kind gutgeschrieben. Gruß, Speedy
Antwort auf Beitrag von speedy
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