Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Lieben, ich bin zurzeit im Mutterschutz und erwarte für Mitte März mein Baby. Bis Anfang März waren mein Mann und ich in Steuerklasse IV - seit dem 1. März bin ich V und mein Mann III, damit er die kommenden Monate noch nutzen kann, um seinen Anspruch auf Elterngeld zu erhöhen. Nun interessiert mich, ob Ihr zufällig wisst, ob der Wechsel mein Mutterschutzgeld betrifft, d.h. bekomme ich jetzt weiterhin vom Arbeitgeber die Differenz zu meinem Nettogehalt aus Steuerklasse IV oder kürzen die das jetzt entsprechend? Danke für Antworten, Caro
das wird entsprechend gekürzt, aber auch hier wird der Durchschnitt der letzten 3 Monate genommen, insofernd wird es anteilig gekürzt... einen Tod muss man also sterben.. entweder Elterngeld oder Mutterschutz-Geld.
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit