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Wann MuSchu beantragen?

Wann MuSchu beantragen?

kia-ora

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Hallo, ich bin mir unsicher, wann ich offiziell den Mutterschutz beginnen / beantragen soll. Ich arbeite als Vertretungslehrerin und habe einen befristeten Arbeitsvertrag für das erste Schulhalbjahr. Das Ende des Vertrages und der ET liegen am selben Tag. Mein MuSchu beginnt genau mit dem ersten Tag der Weihnachtsferien. Könnte ich so gesehen auch den MuSchu erst ab dem 1. Januar beginnen? Wäre das möglich / von Vorteil? Mit Beginn der Weihnachtsferien muss ich ja so oder so nicht mehr in die Schule. Die ist ja dann erst mal für 3 Wochen zu. Ich persönlich fände es einfacher zu rechnen, wenn man einen vollen Monat MuSchu-Geld bekommt und keinen Monat stückeln muss. Aber vielleicht ist das auch zu simpel gedacht.


speedy

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Antwort auf Beitrag von kia-ora

Hi, den MuSchu zeigst du dem AG mit einer Bescheinigung des Gyn einfach an. Vor der Geburt darfst du auf Teile des MuSchu verzichten, d.h. es wäre möglich, erst zum 1.1. in MuSchu zu gehen. Das bringt dir dann Vorteile, wenn du z.B. die 12 Monate bei einem guten Gehalt noch nicht voll hast und damit z.B. den Dezember noch mit in die Berechnung des Elterngeldes bekommst. Ansonsten hat das in deinem Fall keine großen Vor- oder Nachteile. Gruß, Speedy


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von speedy

Hallo speedy, ich glaube, das stimmt so nicht Ich bin mir aber nicht 100% sicher. Ich meine, dass man zwar in der gesetzlich vorgegebenen Mutterschutzfrist vor der Geburt arbeiten darf (vorher ausdrücklich schriftlich erklären), das aber keine Auswirkungen auf die Elterngeldberechnung hat. Mein AG erklärte mir, dass ich da zwar arbeiten könne, deswegen aber trotzdem im Mutterschutz bin und Mutterschaftsgeld und kein Einkommen mehr bekomme, das sich nicht mehr auf die Elterngeldberechnung anrechnen lässt.


speedy

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Doch, ist def. so. Der AG muss auch weiterbezahlen, so lange du tatsächlich arbeitest, das Datum, zu dem du in MuSchu gehst, musst du der KK auch auf einem Vordruck bestätigen, erst dann zahlt die KK den Zuschuss. LG Speedy


desireekk

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Hallo, die Auskunft das AG war ganz klar falsch. Die werdende Mutter kann ganz klar auf den vorgeburtslichen Mutterschutz verzichten und damit ist sie ganz normal steuer-und sozialversichert und bekommt keine Lohnersatzleistung. Weiss ich 100%, weil ich es 2x durch habe: ich habe 2x auf die 6 Wochen verzichtet und damit weiterhin Zuschuss zur PKV erhalten vom AG, neben anderer Leistungen die bei mir an den Steuer-und Sozialversicherungs-Status geknüpft waren. "Mutterschutz" nach dem MuSchuG hast Du ab Bekanntgabe der Schwangerschaft sowieso schon. :-) Gruss Désirée


Jessy83

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Antwort auf Beitrag von kia-ora

Es bringt dir wirklich nur was fürs EG, wenn du noch nicht so lange vorher gearbeitet hast. Eben weil der Monat dann ins EG mitberechnet werden kann und somit vielleicht einen ersetzen kann, der vorher lag und wo du keinen Verdienst hattest (war das so?). Grundsätzlich ist es für deine Schüler, den Stundenplanplaner schöner, wenn es nach den Ferien einen Lehrerwechsel gibt. Hab ich auchmal gemacht. Auf ne Woche Muschu verzichtet und eben bis zu den Ferien gearbeitet (blöderweise kam das Kind zwei Wochen früher, so dass ich nur 3 Wochen hatte).