Mera87
Hallo Ihr Lieben! Ich stehe leider sehr auf dem Schlauch, was das vorzeitige Beenden der aktuellen Elternzeit beim Arbeitgeber anbelangt, um wieder das volle Mutterschutzgeld für das nächste Kind erhalten zu können. Leider finde ich auch nirgends eine Vorlage für das entsprechende Schreiben an den AG. War denn die Ein oder Andere schonmal in der gleichen Situation? Und wie verhält es sich denn eigentlich wenn man für das ältere Kind noch Betreuungsgeld bezieht- "darf" man dann wieder Mutterschutzgeld bekommen? Finde hierzu leider auch nirgends Informationen. Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar!!
Hi, Mutterschaftsgeld ist unabhängig vom Betreuungsgeld. Du kannst die alte Elternzeit einen Tag vor dem Beginn des MuSchu beenden, damit lebt dein Arbeitsverhältnis wieder auf (du müsstest dann für den einen Tag auch Urlaub nehmen oder tatsächlich arbeiten) und du erhältst Mutterschaftsgeld vom AG bzw. der KK. Gruß, Speedy
Hi! Bei mir ist es so, dass der Mutterschutz an einem Sonntag beginnt, so dass ich die Elternzeit einen Tag vorher Samstags beenden muss. Ich habe einen Beruf, in dem ich regulär nicht am Wochenende arbeiten muss (wenn war das immer hauptsächlich MO-FR)- muss man dann dennoch dafür einen Tag Urlaub nehmen? Lg
Du beendest die aktuelle Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes, der Wochentag ist unerheblich. Bsp: Mutterschutz würde am 15.12. beginnen Dann schreibe "...ich beende meine Elternzeit zum 14.12. um ab 15.12. in Mutterschutz zu gehen..." Letzter Tag der Elternzeit ist dann der 14.12. Selbstverständlich muss die Schwangerschaft dem Arbeitgeber nachgewiesen werden.
Die letzten 10 Beiträge
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit
- Vollzeittätigkeit
- Hilfe
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Umschulung in der Elternzeit
- Tragling und Kita Start
- Legasthenie und Dyskalkulie- Ausbildung
- Tränende Augen bei Erkältung - Problem für Tagespflege