Hallo ihr lieben,
wahrscheinlich bin ich hier nicht ganz richtig, aber vielleicht wisst ihr ja trotzdem was darüber....
Ich habe letztes Jahr im august meinen süßen sohn bekommen und hatte seit 13.1.2014 Beschäftigungsverbot... Mein Mutterschutz begann am 21.6.14 und ging bis 6.10.14 ( mein kleiner kam 9 tage zu spät)
Nach mutterschutz habe ich nun noch elternzeit bis zum 11.11.15
Jetzt meine frage. Wieviel urlaub steht mir noch zu?
Soweit ich das richtig sehe, bis oktober 2014 voller urlaubsanspruch und ab november 14-november15 wird mir 1/12 abgezogen (elternzeit)
Im bv und muttersch. Wird soweit ich weiß nicht abgezogen, danach wie gesagt 1/12 ? Die steuerberaterin meines chefs hat behauptet in der elternzeit stünde mir gar nichts zu!!
Hoffe ihr könnt mir helfen!
Ganz lieben dank lena
Ps. Habe 18 tage urlaub im jahr (arbeite nur 3 tage pro woche) falls es jemand ausrechnen möchte...
Antwort auf Beitrag von puppini
In der Elternzeit hast du doch schon frei. Urlaubsanspruch hast du nur für Arbeit, Beschäftigungsverbot und Mutterschutz. Trini
Antwort auf Beitrag von puppini
1/12 pro Monat Elternzeit... nicht insgesamt 1/12. In der Elternzeit erwirbst Du keinen Urlaubsanspruch, wieso auch? Ulrike
Antwort auf Beitrag von puppini
Hi, bin einschl. Okt 14 hast du den vollen Urlaubsanspruch, der kann auch nicht verfallen während der Elternzeit. In der Elternzeit erwirbst du keinen Urlaubsanspruch, d.h. wenn du dann in 2015 nur im Dezember arbeitest, bekommst du für 2015 auch nur 1/12 des jährlichen Anspruchs = 1,5 Tage. Gruß, Speedy
Antwort auf Beitrag von puppini
Nachdem die Steuerberaterin ja Paragraphen lesen kann: §17 BEEG für jeden VOLLEN Monat EZ kann man den Jahresurlaub kürzen. Also für Nov und Dez 2014 Der letzte VOLLE Monat EZ ist der Okt. 2015, ab November 2015 hast Du wieder VOLLEN Urlaub .... darf ich fragen, warum Du bis 11.11. EZ hast? Isdt halt ein "krummes" Datum :-) Désirée
Antwort auf Beitrag von desireekk
Das ist doch normal. Mein Kind ist am 13.10 geboren und bis zum 12.10 im nächsten Jahr ging die Elternzeit. Oder habe ich dich falsch verstanden?
Antwort auf Beitrag von puppini
Huhu, lieben dank für die antworten.... Ja richtig, mein kleiner ist am 11.08. geboren, hab 15 monate elternzeit genommen und müsste dann am 12.11. wieder anfangen....
Antwort auf Beitrag von puppini
Hallo, nein, Du müsstest am 11.10. wieder anfangn Gruss Désirée
Antwort auf Beitrag von desireekk
Ja, das stimmt. Der Geburtstag des Kindes ist der 1.Arbeitstag. Plus 3 Monate bei dir natürlich.
Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013
Das ist ein Wochenende. Aber der rechtliche Tag ist trotzdem der Tag vor dem Geburtstag und da es um Urlaubstage geht ist das schon wichtig.
Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013
Für den Urlaubsanspruch ist es egal da EZ. Aber für das Gehalt ist es wichtig! Gruss Désirée
Antwort auf Beitrag von desireekk
Wenn es um einen Stichtag geht kann es einen Tag mehr oder weniger bedeuten.
Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013
Aber wir sind hier doch mitten im Monat Oktober... Die Frage würde sich nur stellen, wenn es der 31.10 oder der 1.11. wäre. Gruss Désirée
Urlaubsanspruch - da gilt folgendes: Innerhalb eines BV erwirbt man normalen Urlaub. Urlaubstage welche nicht beantragt und genehmigt wurden, verfallen nicht. Wurde Urlaub dagegen bereits schon bewilligt, dann gilt dieser als "genommen". ist also weg Während des Mutterschutzes vor und nach der Geburt bekommt man den normalen Urlaubsanspruch. Innerhalb der Elternzeit keinen Urlaubsanspruch, außer man geht innerhalb der Elternzeit arbeiten. Dann halt entsprechend angepasst. Hier entscheident dann die Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
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