rigoanita
Hallo zusammen, Vor dem Mutterschutz und der Elternzeit konnte ich meinen Urlaub in erheblicher Menge nicht nehmen. Mit meiner Chefin haben wir uns geeinigt, auch schriftlich, dass ich diesen direkt nach der Elternzeit nehmen kann. Jetzt ist die Elternzeit vorbei und sie will mir den Urlaub am liebsten auszahlen. Dies will ich aber aus verschiedenen Gründen nicht. Darf sie mir den Urlaub auszahlen oder muss sie ihn mir gewährleisten. Ich bin im ungekündigten Arbeitsverhältnis. Vielen Dank für eure Hilfe! Glückliche Mama
Du darfst den Urlaub nehmen. Auf Erholungsurlaub hat man ein Recht, nur der Zeitpunkt kann nicht genehmigt werden. Urlaub auszahlen ist sogar eine rechtliche Grauzone, das darf gar nicht wirklich gemacht werden. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Hallo du darfst den Urlaub nehmen. Was anderes wäre es wenn du kündigst.... viele Grüße
Warum sollte der Urlaub bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung nicht mehr genommen werden dürfen ???
Hallo aber vielen AN ist es dann lieber das Geld zu bekommen.... viele Grüße
Dann hätte sie ja immer noch die Wahl. Es ging aber um die Frage, ob der Arbeitgeber quasi einseitig bestimmen kann, dass der Urlaub abgegolten/ ausgezahlt wird.
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