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Teilzeit

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Jenny177

Hallo, brauche dringend Hilfe. Wie ist das, ich habe einen Vertrag seit 1997 erst Lehre dann festEinstellung, ich war drei Jahre 2007 in Elternzeit, danach wieder voll, nur über die Arbeitzeiten habe ich ein Änderungs Blatt bekommen. Nun möchte ich Teilzeit arbeiten, bekommt man dann einen Änderungsvertrag, einen neuen....oder wie ist das richtig? Ich möchte natürlich die Betriebszugehörigkeit nicht verlieren und evtl. Wenn Kids älter sind wieder mehr arbeiten. aHoffe kann mir jemand helfen. LG


marijanam79

Antwort auf Beitrag von Jenny177

hallo, als ich diesen februar nach meinem erziehungsurlaub wieder angefangen habe zu arbeiten,hab ich nen änderungsvertrag bekommen.bin auch auf teilzeit runter.aber es ging nur wegen dem gehalt und arbeitszeit.deine betriebszugehörigkeit verlierst du nicht wegen dem änderungsvertrag. LG marijana


Jenny177

Antwort auf Beitrag von marijanam79

Danke, Freunde sagten mir (VW) sie bekamen diesen Änderungsvertrag befristet und es wurde immer wieder verlängert, so dass sie jederzeit wieder mehr arbeiten konnten.hat aber doch den Nachteil das Chef sagt nach einer ein Jahres Befristung z.b. das er zu mir sagen kann, so jetzt müssen sie wieder voll machen oder? Ich denke mittlerweile das wenn ich in paar Jahren wieder mehr arbeiten möchte und er sagt nein geht nicht, könnte ich auch wo anders einen 400 Euro Job machen oder? LG


wolfsfrau

Antwort auf Beitrag von Jenny177

Hallo, bin im öffentlichen Dienst und kenne von hier beides: unbefristete Änderungsverträge und solche, die befristet sind. So weit ich weiß, kann hier die Befristung auch über einen beliebigen Zeitraum geschlossen werden (sie könnten ja sonst auch nur zwei oder dreimal verlängert werden), also z.B. über fünf Jahre.