Mitglied inaktiv
Hallo! Ich arbeite zur Zeit 20 Stunden die Woche verteilt auf 4 Tage. das ist ziemlich günstig für mich, da mein Arbeitgeber in Wohnortnähe ist. Ich bin im öffentl. Dienst in den neuen Bundesländern tätig. Nun steht bei uns eine Reform an und ich soll 30 km weiter weg arbeiten. Habe ich ein Recht auf Umverteilung der Stunden auf 2 - 3 Tage, auch wenn ich es anders beantragt habe? MfG K.
Hi, die Verteilung der Arbeitszeit ist immer eine Vereinbarungssache zw. dem AG und dir -bestimmte Rechte hast du da nicht, da der AG das Direktionsrecht hat. Du kannst also nur bitten, dir andere Arbeitszeiten einzuräumen. Gruß, Speedy
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