DeSa1709
Ich arbeite 20h/Woche. Unser Sohn wird im April 2. Seit seinem ersten Lj wird er bei uns zu Hause von einer Tagesmutter betreut. Momentan sind es 9h/Woche. Können wir die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen?
Ja, wenn beide nicht nur geringfügig berufstätig und Rechnungen vorliegen und diese per ÜW bezahlt wurden/werden. Gruß, Speedy
ist es unerheblich, wer in welchem Umfang arbeitet - alle Kinderbetreuungskosten sind ab Geburt bis zum 14. Lj. absetzbar. VG Jana
Wenn die Tagesmutter selbstständig ist und vom Jugendamt zugelassen, dann müsste sie ja Rechnungen ausgestellt haben, die Du dann eingesetzt hast (natürlich nur die Euch betreffenden Gelder, nicht die eventuellen Zuschüsse vom Jugendamt) Wenn die Kinderbetreuung über die Minijobzentrale angemeldet ist, schickt diese Mitte Februar eine Bescheinigung für das Finanzamt mit allen Leistungen wie Rentenkasse und Du müsstest Ja auch irgendwelche Buchführungssachen haben. Wenn sie schwarz arbeitet, kann man natürlich nichts absetzen, aber ich gehe davon aus, das ihr sie ja angemeldet habt.
Super! Vielen Dank an euch!
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