2010Zwillingsmama
Hallo, gerade habe ich mit Schrecken deine Info zum Resturlaub unten gelesen... Ich hätte auch noch Resturlaub wegen BV aus dem Jahre 2010. Da ich Zwillinge bekommen habe und für 5 Jahre "raus" bin, habe ich mich noch nicht darum gekümmert. Ich dachte, das reicht bis zum Zeitpunkt, wenn ich dem ungeliebten AG am Ende der 5 Jahre kündige. Jetzt ist mir doch ein wenig mulmig... Kannst du mir weiterhelfen???? Danke!
Hi, durch die EZ verfällt dein Urlaubsanspruch ja nicht, so dass er nach Ende der EZ noch da ist. Selbst wenn du dann kündigst, beginnt die Verjährung bzw. auch die Ausschlussfrist erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Also kein Grund zur Unruhe... Gruß, Speedy
DANKE!!! Schreibe zwar jetzt erst - aber habe es schon gestern Abend gelesen. Du hast meine Nachtruhe gerettet - was da halt zu retten ist...
Die letzten 10 Beiträge
- Suche Mutmacher. Wie bringt man alles unter einen Hut?
- Geteilte Elternzeit und Teilzeitarbeit
- Mutterschutz-Vollzeit Arbeiten - Elternzeit
- Arbeit und Kinderbetreuung
- Basiselterngeld gleichzeitig mit meinem Partner
- Kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger
- Kinderwunsch/ Arbeitgeber/ Loyalität
- Teilzeit nach Brückenzeit
- Kind krank - was sagt man dem ARbeitgeber
- Brückenteilzeit