Hallo, meine Frau und ich haben jetzt viel gelesen und erfahren, aber eine Sache noch nicht herausbekommen: Meine Frau geht bald in Elternzeit, möchte sich im 2. Jahr selber vertreten, aber gleichzeitig wegen weiter Entfernung zur aktuellen Schule versetzen lassen. Ist es möglich, sich während der Elternzeit versetzen zu lassen und sich dann im 2. Jahr der Elternzeit an einer anderen Schule selber zu verteten??? Schön wäre es jedenfalls!
Antwort auf Beitrag von krawallzwerg
Ich weiß nicht, ob es für alle Bundesländer gilt, aber in einigen wird in der Elternzeit grundsätzlich nicht (!) versetzt. Warum fragt deine Frau nicht beim Schulamt nach ?
Antwort auf Beitrag von krawallzwerg
Hier in NRW: Keine Versetzung während der Elternzeit! Allerdings AO an eine andere Schule (auch andere Bezirksregierung) mit Zustimmung des Schulamtes oder der Bez-Reg (je nachdem, welche Schulform) grds. möglich. Wird aber ungern gemacht, weil die Stunden ja von der Lehrkraft mitgenommen werden... Ansonsten kann am neuen Einsatzort mit flex. Mitteln oder anderen Einstellungsmöglichkeiten gearbeitet werden (läuft z.B. über Nebentätigkeitsantrag). Immer Zustimmung vorausgesetzt!
Antwort auf Beitrag von krawallzwerg
deine frau sollte sich an den örtlichen personalrat / lehrerrat wenden, gegebenenfalls an den übergeordneten personalrat in der behörde. die können am besten auskunft geben, weil sie die gegebenheiten des jeweiligen landes und der jeweiligen regionalen behörde kennen. einschätzungen hier helfen euch eher wenig.
Antwort auf Beitrag von krawallzwerg
ot
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