Elternforum Baby und Job

@shinead @Leena wegen U2-Umlage

@shinead @Leena wegen U2-Umlage

ALF0709

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Ich wusste doch, dass ich das sogar bei meiner KK (Barmer) so gelesen habe. Lest selbst: Erstattungsanspruch Folgende Mutterschaftsaufwendungen werden in voller Höhe erstattet: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Bei Beschäftigungsverboten gezahltes Arbeitsentgelt Außerdem werden die bei Beschäftigungsverboten anfallenden "Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgenpauschal mit 20 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts" abgegolten. Zu beachten ist: Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bleibt auch hier bei der Erstattung unberücksichtigt. Wird bei Beschäftigungsverboten nur teilweise mit der Arbeit ausgesetzt, ist nur der Teil der Aufwendungen erstattungsfähig, der als Entgeltfortzahlung erbracht wird. Das schreibt die Barmer zur Erstattung U2 bei Beschäftigungsverboten. Sie erstatten nur pauschal 20 % der Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen!!! Die tatsächlichen Beiträge sind höher! Die AG müssen zu KV, RV, AV und PV noch die U1, U2 und die Insolvenzumlage zahlen. Diese Beiträge betragen zusammen mehr als 20 %. Und wie ihr selbst lesen könnt, erstattet die Barmer aber nur 20 %. Also zahlt der AG immer drauf.


Leena

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Antwort auf Beitrag von ALF0709

So, wie ich es verstehe, scheint mir der Unterschied zu sein, ob der Arzt ein Beschäftigungsverbit nach Paragraph 3 oder 4 MuSchG ausspricht mit der Folge, dass Mutterschutzlohn zu zahlen ist (U2-Umlage), oder ob die Schwangere krank geschrieben wird und dann die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und anschließend Krankengeld (U1-Umlage) zu zahlen ist. Zwei verschiedene Baustellen, nehme ich an...


ALF0709

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Antwort auf Beitrag von Leena

hier geht es rein um die U2-Umlage. Bei der U1-Umlage (Krankheit), wird, warum auch immer, der AG-Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen gar nicht berücksichtigt, sondern nur das reine Bruttogehalt des AN. Hier der Link, da kannst du dir das selbst anschauen: https://arbeitgeber.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Arbeitgeberportal/Fachtheme n/Umlageverfahren/U2_20Verfahren/zuschuss_20mutterschaftsgeld.html?w-cm=LeftColu mn_tdocid


shinead

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Antwort auf Beitrag von ALF0709

Die Sozialversicherungsbeiträge liegen 2013 bei 19,275 Prozent. Bei Pauschal 20 Prozent Pauschal sind die Zahlungen also abgedeckt. Die Umlagen U1 und U2 gehören zu den indirekten Lohnkostenvorteil, wie auch zum Beispiel der Miet- und Nebenkostenanteil, der auf jeden Arbeitnehmer entfällt. Daher ist keine Erstattung möglich. Gleiches gilt übrigens auch für den neu angeschafften PC, das Telefon und den Schreibtisch der ausfallenden Mitarbeiterin. Und nichts anderes habe ich hier geschrieben http://www.rund-ums-baby.de/babyundjob/Hast-Du-die-Daten-in-Lexware-richtig-hinterlegt_81749.htm Es ging immer um den AG-Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Ich warte immer noch auf die versprochenen Urteile!


ALF0709

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Antwort auf Beitrag von shinead

Du behauptest immer, der AG bekommt ALLES wieder und hat keine Kosten. Die U1, U2 und die Insolvenzabsicherung muss aber z.B. trotz BV oder MuSchu weiter bezahlt werden und wird nicht von der KV erstattet. Also hat der AG doch Mehrkosten. Lenk also nicht vom Thema ab.


shinead

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Antwort auf Beitrag von ALF0709

Ich habe immer gesagt (den Link findest Du oben), dass der AG die Lohnkosten und seinen Anteil an der Sozialversicherung zurück bekommt. Und das zu 100 %. Zum Anteil an dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehört nun mal weder die Umlagen U1 oder U2, noch die Insolvenzumlage. (Sieht man schon an den Buchungsvorschriften für Bilanzen Never said something else. Lies halt noch mal nach wenn Du mir nicht glaubst. Und vom Thema habe ich auch nicht abgelenkt. Der Großteil des Postings bezog sich auf Deines. Aber wo wir grad beim Thema sind, wann sehen wir denn die ominösen Urteile?


ALF0709

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Antwort auf Beitrag von shinead

Aber tu mir einen Gefallen und hör auf zu stänkern.


shinead

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Antwort auf Beitrag von ALF0709

Wer stänkert denn? Ich habe nie etwas anderes geschrieben. Wenn Du das nicht verstehst ist das nicht mein Problem. Genauso wenig ist es mein Problem das Du offensichtlich bei den Urteilen gelogen hast. Du hättest mich nicht direkt anschreiben sollen, wenn ich Dir nicht antworten soll.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ALF0709

Es werden nicht 20% der Sozialversicherungsbeiträge erstattet sondern Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 20% des Bruttoarbeitslohns. DAS ist ein großer Unterschied!!! Dazu auch noch mal folgendes: http://www.lohn-info.de/umlageverfahren.html LG Sabine