Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, ich habe Ende April die Möglichkeit, freiberuflich einen Auftrag anzunehmen und dem Unternehmen dann eine Rechnung zu schreiben. Angestellt bin ich allerdings auch, allerdings nur geringfügig beschäftigt (Bedarfsmitarbeiter). Ich habe vor etwa einem Jahr ein Kind bekommen und bin daher auch noch krankenversichert über meinen Arbeitgeber. Die letzten 12 Monate vor der Geburt hatte ich immer 1.086 Euro brutto. Momentan arbeite ich dort auf 400 Euro basis. Ich habe ehrlich gesagt überhaupt keinen Schimmer wie ich das abrechne. Einen Gewerbeschein habe ich schon beantragt. Aber wie geht es dann weiter? Was muss ich beachten? Wie versteuere ic hdas ganze? Am Jahresende oder? Ich würde mich freuen wenn mir hier jemand ein paar Tips geben kann.
Wenn es sich jeweils um das gleiche Unternehmen handelt, geht das nicht. Freiberufliche Tätigkeit und abhängige Beschäftigung bei ein- und demselben Arbeitgeber geht nicht. Mir ist nicht ganz klar, ob das hier zutrifft. Für kleinere Aufträge oder nur einen einmaligen Auftrag brauchst Du keinen Gewerbeschein, Du musst auch nicht für die Umsatztsteuer optieren. Soll heißen: Du schreibst am Ende eine Rechnung OHNE Mehrwertsteuer über das vereinbarte Honorar/Entgelt und schreibst das Sätzchen darunter, dass Du als KLeinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bist. Gruß Tina
Hallo Tina, vielen Dank für die Antwort. Nein, es handelt sich nicht um das Gleiche Unternehmen. Muss ich das denn irgendwie dem FA melden was ich dort verdient habe? Ab wann muss ich das melden? Es kann sein das gelegentlich Folgeaufträge kommen... Gruß´Trixi
Hallo, ja, Du musst eine Steuererklärung am Jahresended abgeben für Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Vordrucke beim FinAmt). Für diese Einkunftsart gibts Freibeträge, die weiß ich aer nicher auswendig. Auf keinen Fall solltest Du diese "nicht angeben". Denn wenn bei Deinem Auftraggeber eine BP gemacht wird, werden auch immer HOnorare und Zahlungen an freie Mitarbeiter geprüft und standardmäßig Querverweise an das zuständige FinAmt gemacht. Die wiederum prüfen, ob die Ausgabe beim Unternehmer beim Empfänger versteuert wurde. Also ja, Du musst es angeben aber nich vorneweg, sondern nur im Rahmen der Steuererklärung. Gruß tina
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