Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin noch die nächsten 2,5 Jahre in Elternzeit und würde mich gerne nebenberuflich selbständig machen. Leider hab ich null Plan.... Vielleicht kann mir ja der ein oder andere helfen: - Gewerbesteuer: was hab ich zu zahlen, wenn meine Einnahmen bei Null sind ? - Krankenversicherung: zur Zeit bin ich familienversichert (GKV), was aber passiert in der Selbständigkeit ? - was muss man noch alles beachten ? Würd mich über Antworten freuen LG Nicole
hallo nicole! ich weiss nicht so wirklich bescheid ueber selbstständigkeit in der elternzeit, aber genau weiss ich,d ass du gewerbesteuer nicht zahlen musst. du bist auch bis einnahmen unter 25.00 0euro (?) nicht umsatzsteuerpflichtig. in bezug auf die versicherung bin ich mir nicht sicher - ich denke, bei nebenberuflicher selbststaendigkeit duerfte es kein problem sein. das wuerde ich mal googeln, da gibt es sicher viele info szu. lieber gruss caro
Kleingewerbe, Existenzgründer usw. sind in aller Regel von der Gewerbesteuer befreit. Vorsicht: Umsatzsteuer ist etwas ganz anderes, da gelten andere Kriterien, bei "Null"-Unmsatz fällt aber natürlich auch keine Umsatzsteuer an, ansonsten gibte es auch hier die Möglichkleit sich als Kleinstgewerbe von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen. So lange du das Ganze nur Nebenberuflich, d.h. mit einem maximalen durchschnittlichen Monatseinkommen von 400,- EUR (4800,- EUR Gewinn pro Jahr) betreibst, kannst du in der Krankenversicherung familienversichert bleiben.
Hallo, als erstes empfehle ich Dir ein Existenzgründerseminar oder ähnliches, die gibt es auch ab und an kostenlos. Du hast ja sehr viele Fragen bzw. Unwissen, was nicht schlimm ist. Das mit den 400€ gilt nicht für Selbständige!!!~325€...350€??? weiß ich jetzt nicht so genau, daß kann Dir aber Deine KK sagen. Infos beim Steuerberater holen? Keine Ahnung was Du machen willst, kommt evtl noch die IHK oder BG auf Dich zu...etc...pp...(bauamt, finanzamt, müllgebühren.....) lg, sandra
Genauer gesagt, kann familienversichert bleiben, wer nur einer geringfügigen (Neben-)Beschäftigung nachgeht. Bis vor kurzer Zeit galten als Kriterien dafür, was als hier geringfügig anzusehen ist ertens ein maximales monatl. Durchschnittseinkommen von 400,- € UND eine max. zeitl. Umfang von 15 Arbeitsstunden pro Woche. Dieses Kriterium ist inzwischen gefallen (durch Gerichtsurteile); es gilt nur noch die Einkommensgrenze. Selbständige dürfen hier aus Gründen der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung nicht anders beurteilt werden als abhängig beschäftigte, für die ja die gleichen Kriterien in der Sozialversicherung gelten... Der Tipp mit dem existenzgründungseminar ist sicher nicht schlecht. Allerdings fragt sich, ob sich bei einem "einfachen" Kleinstgewerbe der finanzielle Aufwand lohnt. Ausserdem tummeln sich da wirklich viele grottenschlechte "Geldmacher" auf dem Markt und die wirklich guten kosten (berechtigterweise) auch wirklich gutes Geld! junima
geringfügig beschäftigte 400€ selbständige 350€ sonst fallen sie aus der familienversicherung. quelle: dak und bkk! seminare sind auch kostenlos (sogar bei uns in der pampa). ich hätte sowas nie kostenpflichtig besucht. bei uns gibt es auch extra für frauen seminare (kostenlos). zum steuerberater musse eh, auch als pipieinfachwinziges kleinstgewerbe. grüße, sandra die net verheiratet ist und daher eh höhere beiträge als einkommen vorhanden, abdrücken muß *seufz*
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