meerli
Hallo ich habe heute mit einem Minijob angefangen (innerhalb der Elternzeit) nun ist da ein Zettel dabei wo ich etwas in die Rente einzahlen kann oder eben nicht... braucht man das? Ich bin ja in EZ-die wird berechet als wäre man in Vollzeit arbeiten... wieviel in € wäre denn diese Pauschale? LG
Ich habs gemacht bei meinem Minijob. Ich habe 350 Euro bekommen und knapp 15 Euro wurden abgezogen. Wenn Du Dich dagegen entscheidest, kannst Du das jederzeit ändern und doch noch einzahlen. Aber wenn Du Dich jetzt dafür entscheidest, kannst Du das nicht mehr rückgängig machen.
Hallo, Während der EZ wird für die RV auf Basis des durchschmittsentgeltes berechnet. In 2011 waren es ca. 32000 € p.a. So stand es bei mir im Anschreiben der Deutschen RV. Wegen der Minijob-Frage keine Ahnung, da ich noch nie einen Minijob hatte. Gruß Manira
Hallo, Du findest auf der Seite von der Minijob-Zentrale eine Auskunft. Hier ein Beispiel für 300 EUR mtl: Als gewerbliche Minijobberin: Arbeitgeber zahlt 15 %, Du 3,9% (gesamt 18,9%), also Dein Anteil: 11,70 EUR Privathaushalt: Arbeitgeber zahlt 5%, Du 13,9% (gesamt 18,9%), also Dein Anteil 41,70 EUR. Das wird aber auch aufs Elterngeld angerechnet, oder? Also von jedem Euro, den Du verdienst (egal ob RV oder nicht), kriegst Du zwei Drittel weniger Elterngeld, glaub ich...Elterngeldstelle einfach anrufen;) Ein Vorteil ist, daß Du durchgehend versichert bist im Falle einer Erwerbsminderung (=Frührente). Außerdem bekommst Du nach den 3 Jahren Kindererziehungszeit auch wieder die Riesterförderung, wenn Du nicht mittelbar (=verheiratet) förderberechtigt bist.
Hi, innerhalb der EZ würde ich mir das sparen, da macht das zusätzlich zu der gesetzlichen Aufstockung in der RV nicht wirklich etwas aus. Nach der EZ würde ich aber sehr wohl darauf achten, dass ich RV-Beiträge zahle und ggf. noch zusätzlich privat was weglege... Gruß, Speedy
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