Corny90
Hallo ihr Lieben, in Herbst 2023 steht nach dann 18 Monaten Elternzeit meine Rückkehr in den Job an :). In den nächsten Wochen möchte ich mich informell mit meinem Chef treffen, um meine Rückkehr zu besprechen. Insbesondere weil sich seit meinem Eintritt in die Elternzeit einige organisatorische Dinge verändert haben, möchte ich mir sehr genau überlegen, mit welchem Vorschlag ich in dieses Gespräch gehe. Könntet ihr mir bitte mit euren Erfahrungen helfen, die richtigen Dinge zu bedenken (insbesondere im Hinblick auf Förderansprüche bei potentieller erneuter Schwangerschaft) :)? ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Hier einmal die groben RAHMENBEDINGUNGEN: * Ich arbeite in einem global tätigen, in Deutschland ansässigen Familienunternehmen mit rund 20.000 Mitarbeitern. * Mein bisheriger Bereich (ca. 10 Mitarbeiter) wurde aus diversen organisatorischen Gründen kurz vor meinem Eintritt in die Elternzeit in eine separate GmbH ausgegliedert. Diese gehört weiterhin mehrheitlich zum Konzern, ist aber bewusst unabhängig strukturiert (u.a. wird HR nicht über den Konzern, sondern eigenständig in der neuen GmbH abgewickelt). Mein bisheriger Chef ist Geschäftsführer der neuen GmbH. Alle Mitarbeiter haben in ihrem Verträge Rückkehrmöglichkeiten in die Altgesellschaft zugesichert (ohne Begründung für einen festgelegten Zeitraum, bei Scheitern der neuen GmbH unbefristet) * Es wurde vor meiner Elternzeit einvernehmlich beschlossen, dass ich für diesen Zeitraum in der Altgesellschaft verbleibe, um nach Rückkehr alle Möglichkeiten im Konzern offen zu haben. Außerdem musste so kein Elternzeitprozess in der neuen GmbH eingerichtet werden. * Beantragt und genehmigt bekommen habe ich 24 Monate Elternzeit. Der Wiedereinstieg ist nach 18 Monaten in Teilzeit (ca. 12-16 Stunden) vorgesehen. Mein früherer Chef hat hierfür bereits eine Stelle in der neuen GmbH mit der Eigentümerfamilie des Familienunternehmens abgestimmt. * Ein zweites Kind ist aktuell (noch) nicht aktiv geplant, allerdings auch nicht ausgeschlossen. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Folgende MÖGLICHKEITEN FÜR DIE RÜCKKEHR im Herbst 2023 sehe ich aktuell: 1. Rückkehr "Teilzeit in Elternzeit" in die Altgesellschaft und Entsendung an die neue GmbH + Anspruch auf gleichwertige Vollzeitstelle bliebe bestehen (> ggf. Verlängerung der Elternzeit auf 3 Jahre beantragen, um den Zeitraum hier noch etwas zu strecken?) + Flexibilität hinsichtlich der kurzfristigen Erhöhung/Reduzierung der Arbeitszeit begründet durch Teilzeit in Elternzeit + Bei potentieller, zweiter Schwangerschaft vor Ablauf der Elternzeit Anspruch auf Elterngeld auf Basis des früheren Vollzeit-Gehalts + Bei potentieller, zweiter Schwangerschaft keine Elternzeit-Prozesse in der neuen GmbH erforderlich - Möglicher hoher interner Aufwand für Entleihung und "doppelte" Anstellung in der Altgesellschaft und der neuen GmbH 2. Auflösung des bestehenden Vollzeit-Arbeitsvertrags in der Altgesellschaft und neuer Teilzeit-Vertrag in der neuen GmbH (diese Variante wird vermutlich meinem Chef vorschweben) + Klarheit hinsichtlich vertraglicher Verhältnisse und Vermeidung doppelter Aufwände - Verlust des rechtlichen Anspruchs auf gleichwertige Vollzeitstelle durch vorzeitige Beendigung der Elternzeit (Können Elternzeitansprüche bei einem Welchsel der Gesellschaft "mitgenommen" werden?) - Elterngeld-Berechnung bei potentieller, erneuter Schwangerschaft auf Basis des niedrigeren Teilzeit-Gehalts - Elternzeit-Prozess in der neuen GmbH müsste aufgesetzt werden (ggf. aber sowieso wegen anderer Mitarbeiterinnen erforderlich) 3. Anstellung in der Altgesellschaft unverändert, parallel Anstellung als Nebenjob in der neuen GmbH bis zum Ablauf der beantragten Elternzeit +/- Vor- und Nachteile analog 1, aber administrativ ggf. geringerer Aufwand? aber: Rechtlich überhaupt möglich im Konzernverbund in zwei Gesellschaften während Elternzeit angestellt zu sein? ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Seht ihr noch Möglichkeiten bzw. Vor-/Nachteile für mich bzw. das Unternehmen, die ich bislang außer Acht gelassen habe? Welche Variante würdet ihr in dieser Konstellation präferieren? DANKE für euren Input :). Liebe Grüße Corny
also bis Herbst hast du ja noch vieL Zeit. Hör dir doch erstmal an, was dein alter Chef vorschlägt. Und überlege dir wo du gerne arbeiten möchtest. Rechtlich jastbdu Anspruch auf eine Stelle im Altkonzern. Solltest dubin die GmbH gehen kannst du da doch genauso Elternzeit beantragen, dann hastbdu auch da die Option auf Vollzeit. Also Vertrag mit Vollzeit machen und Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Ich finde du machst das sehr kompliziert. Ach, und du Hast bei Option1 nicht Anspruch auf Elterngeld basierend auf Vollzeit, wenn du Teilzeit gearbeitet hast und dabei kein Elterngeld bekommst (weiß nicht, was du an Elterngeld beantragt hast...) ich meine das sind eh max. 14 Monate, die du wegen Elterngeld ausklammern kannst aber da bin ich mir nicht sicher. Dann wird dir Teilzeit entsprechend der Anzahl der Monate angerechnet. Egal ob in Elternzeit oder nicht.
Man kann maximal 14 Monate ausklammern lassen, wenn man in der Zeit EG bezogen hat. Wenn sie jetzt noch nicht schwanger ist und es auch erstmal nicht plant, wird ihr zukünftiges EG auf Basis des TZ Gehalts berechnet. Auch wenn der VZ Vertrag vorhanden ist und nur ruht.
Zur Berechnung des Elterngeldes von Kind 2 zählen bei Deinen Gegebenheiten wieder die 12 Gehaltszettel vor Beginn des Mutterschutzes von Kind 2. Der Abstand von Kind 1 und 2 ist zu groß. Es wird in keiner Deiner Konstellationen auf das Einkommen von vor Kind 1 auf die Berechnung Elterngeld für Kind 2 zurückgegriffen. Da hättet ihr müssen die Kinder schnell nacheinander bekommen. Für gutes Elterngeld musst Du also wieder 12 Gehaltszettel mit Vollzeitgehalt sammeln. Teilzeit ist besser als nichts. Mindestsatz sind 300€.
Zur Berechnung des EG für Kind 2 zählen die letzten 12 Mo vor Mutterschutz, Monate mit MG oder EG (bis zum 14 LM von Kind 1) können ausgeklammert werden. Alles danach sind Nullrunden oder eben Teilzeitmonate.
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