Knöpfchen2
Hallo zusammen, weiß nicht ob ich hier richtig bin mit meiner Frage - aber ich versuch es mal. Ich bin in der 32. Woche schwanger, und es zeichnet sich ab das unser Kind nicht bis zum Termin "durchhalten" wird, sprich früher kommt. Mein Mann hatte schon vor längerem ab Geburt Elternzeit für 2 Monate beantragt, was auch ohne Einwände genehmigt wurde/wird. Jetzt ist die Lage ob die, das er einen neues/besseres Jobangebot bekommen hat und nun gerne den alten AG kündigen würde. Kündigungsfrist wären 3 Monate. Also würde die Elternzeit definitiv in die Kündigungsfrist fallen. Unsere Sorge ist jetzt - kann der jetzige und dann alte AG deswegen ihm die Elternzeit streichen wenn er jetzt die Kündigung einreichen würde?! Oder wisst ihr wohin man sich wenden kann die das wissen? Anwalt gibt telefonisch keine Auskunft! Lg
Hi, da Elternzeit nicht vom AG genehmigt werden muss, sondern diesem nur angezeigt wird, ist es lediglich von Bedeutung, dass das Arbeitsverhältnis in dem angezeigten Zeitraum besteht. Der AG kann da nichts gegen ausrichten, denn er hat keinen Genehmigungsspielraum. Gruß, Speedy
Hallo, folgender Sachverhalt: EZ muß man nur mitteilen, nicht genehmigen lassen beim AG, da ein gesetzlicher Anspruch besteht. Innerhalb der EZ kann er mit der normalen Frist des Arbeitsvertrages kündigen, zum Ende der EZ nur mit einer Frist von 3 Monaten. Viele Grüße und alles Gute Désirée
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