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Recht auf Teilzeit

Recht auf Teilzeit

Hamsterle

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Hallo, kennt sich jemand rechtlich bei Teilzeit aus? Hat jeder Angestellte, auch Führungskräfte das Recht, seine Arbeitszeit zu verringern, wieder zu erhöhen oder anders zu verteilen? Oder wann hat man ein Recht auf Teilzeit? Gibt es eine gesetzliche Mindeststundenzahl bei Teilzeit? Sind Teilzeitkräfte arbeitsrechtlich mit Vollzeitkräften gleichgestellt was Weihnachtsgeld etc. angeht? Kann ein Antrag auf Verringerung der Stundenzahl einfach abgelehnt werden?


Babyborn18

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Antwort auf Beitrag von Hamsterle

Theoretisch hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf Teilzeit, wenn man länger als 6 Monate beschäfigt ist und es mehr als 15 Mitarbeiter gibt. Außerdem dürfen keine betrieblichen Gründe im Wege stehen. Z. B. wenn bereits zu viele AN in Teilzeit arbeiten. Der Antrag kann also auch abgelehrn werden. Aber eben nicht einfach so ohne Grund. TZ AN haben genau die gleichen Rechte, wie vollzeitarbeinde, also Weihnachtsgeld etc. Natürlich kann es sein, dass sich der Urlaub verringern, wenn man nichtehr täglich arbeitet, sondern zb. Nur noch 4 Tage. Um von Teilzeit auf vollzeit wieder zu erhöhen, sollte man Brückenteilzeit beantragen. Darin beantragt man dann Teilzeit zwischen 1 bis 5 Jahre.


Festivella_

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Antwort auf Beitrag von Babyborn18

Hey, vielleicht kannst du mir helfen. Ich arbeite in einem Betrieb mit 15 Mitarbeitern, darunter sind 2 in Teilzeit angestellt. Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit. Habe ich auch Anspruch auf eine Teilzeitstelle nach der Elternzeit? Ich möchte 30 Stunden die Woche arbeiten gehen. Danke schon mal :)


Summer80

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Antwort auf Beitrag von Hamsterle

Wie meine Vorschreiberin schreibt, gibt es bei gewissen Grundvorraussetzungen ein Recht auf Teilzeit. Einen Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit gibt es aber nicht. Meine Vorschreiberin schrieb etwas von "Brückenteilzeit", da kenne ich mich allerdings nicht aus. Laut Google ist das eine Teilzeitregelung, die für eine befristete Laufzeit festgemacht wird und danach arbeitet man dann wieder Vollzeit. Das wäre also eine Lösung, wenn du später wieder in Vollzeit zurück willst. Wenn du "richtig" in TZ gehst, hast du keinen Anspruch mehr auf deine VZ-Stelle.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Hamsterle

Solltest du deine 3 Jahre EZ pro Kind noch nicht verbraucht haben würde ich die dafür nutzen. Innerhalb der EZ darf man bis zu 30 std die Woche arbeiten.