luvi
Hallo, ich hoffe, hier kann mir jemand Denkanstösse geben, oder was rechtliches dazu sagen. Ich bin gerade ziemlich aufgebracht, da ich gerade ne mail von meinem Arbeitgeber bekommen habe, dass er mir meinen Urlaub nicht auszahlen will... Ich befinde mich gerade in der Elternzeit. Mein Kind ist ca. 2.5 Jahre alt. Nun habe ich ein super Job-Angebot bekommen, Arbeitsbeginn so bald wie möglich. Nun habe ich mit meinem Arbeitgeber gesprochen, bei dem ich gerade in Elternzeit bin. Wir haben besprochen, dass wir einen Auflösungsvertrag machen. Dem neuen AG hab ich sofort mitgeteilt, dass ich ab Mai anfangen kann. Nachdem ich per mail nachgefragt habe, wie das mit meinem Resturlaub ist (ca. 20 Arbeitstage), meinte er, dass er es nicht auszahlen kann, und ich im Zuge des Auflösungsvertrag darauf verzichten soll. Wenn nicht, muss ich meine reguläre Kündigungsfrist einhalten, so dass ich erst später beim Neuen Arbeitgeber anfangen könnte. Ich weiß, dass ich auch Teilzeit in Elternzeit bei einem anderen AG arbeiten darf, dazu bräuchte ich allerdings die Erlaubnis meines jetzigen AGs, die er mir jetzt wahrscheinlich nicht mehr so einfach erteilen wird. Was soll ich tun? Habt Ihr Ideen? Der Urlaub ist aus einem Vollzeitjob, der neue Job ist 20 Stunden. Vielen Dank an Euch alle Luvi
Ich würde auf die Auszahlung des Urlaubs nicht verzichten. Wie lang ist denn Deine reguläre Kündigungsfrist? Du kannst INNERHALB der Elternzeit mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündigen oder aber mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum Ende der EZ. LG Sabine
Hallo, Ok der bisherige AG muss dem neuen Arbveitsverhältnis zustimmen. Nur was passiert wenn er es nich tut? Kündigt er dir dann? :-) Dann muss er dir ja DOCH Deinen Urlaub auszahlen. Könnte Dir dein AG einen 20-Std-Job anbieten? Wie lange geht Deine EZ noch? So aus der kurzen Schilderung heraus wäre mir mein alter AG wurscht, ich würde den neuen Job anfangen, den alten zum Ende der EZ regulär dann später kündigen und DANN muss er den Urlaub sowieso auszahlen. Zur Not musst Du halt erst Mal auf Stkl 6 arbeiten. Wenn Du einen Rechtschutz hast kannst Du auch gerne mal einen Anwalt einen Brief schreiben lassen, das wirlt dann oft Wunder :-) Gruss Désirée
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