2010Zwillingsmama
Hallo, ich habe noch eine Nachfrage zu unten (31.03.13): Klar würde ich bei AG2 SV-pflichtig eingestellt, bekomme auch kein Elterngeld mehr ...ABER: Wie sieht es mit den Beiträgen aus: Jetzt bin ich in EZ nach VZ-Stelle, würde dann aber auf TZ wechseln. Laufen dann nicht geringere Beiträge auf (zB Rente)? Wenn eine erneute SS dazu käme, verliere ich nicht in der Höhe des Erziehungsgeldes, wenn ich wechsle? (Habe unten so etwas gelesen.) Danke für Antworten!
Hi, für jedes Kind bekommst du rententechnisch 3 Jahre das Durchschnittseinkommen angerechnet + das, was du tatsächlich verdienst (also z.Zt auf jeden Fall nur TZ). Somit also kein Nachteil. Du hast jedoch bei dem neuen Job dann keine Garantie, in eine VZ-Stelle zurückzukehren nach Ende der EZ, bei dem alten Job aber auch keine Garantie, nach der EZ noch in TZ zu bleiben... Bei einer erneuten SS errechnet sich das EG nach den tatsächlichen Einkünften in den 12 Monaten vor dem MuSchu - nicht nach deinem VZ-Gehalt vor der EZ von Kind 1 - auch somit kein Unterschied. Wenn du eh nicht zu dem alten AG zurück willst, spricht nichts gegen einen Wechsel. Gruß, Speedy
Danke für die sehr konkrete Antwort!!! Bist du "vom Fach"?
Ja, Juristin... Gruß, Speedy
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