nero-black
Hallo ich hätte eine wichtige Frage und hoffe mir kann geholfen werden. Ich war bis Ende Januar 2013 in Elternzeit. Ab Februar fing ich in neuer Firma an. Nun fühle ich mich dort nicht wohl werde gemobbt, sodass ich nach langer Überlegung beschlossen habe zu kündigen. Nun zu meiner Frage. Kann ich jetzt wieder in Elternzeit gehen? Also mit Beginn erster Tag der Arbeitslosigkeit? Ich habe weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf hartz 4. Somit wäre ich auch nicht Krankenversichert. Das wäre ich aber wenn ich wieder in Elternzeit gehe. Ach ja bis jetzt habe ich 16 Monate Elternzeit gemacht. Also die 3 Jahre sind noch nicht um.Ich hoffe auf Antwort. Danke schonmal.
Hi, du kannst zwar durchaus Elternzeit in Anspruch nehmen - zumindest iSd. Rentenversicherung, nicht aber mit der von dir beabsichtigten Folge der Freistellung von der Krankenversicherung. Dazu ist ein ruhendes Arbeitsverhältnis Voraussetzung. Würdest du nicht kündigen, sondern mit dem Vorgesetzten die Rückkehr in die EZ vereinbaren (er kann das genehmigen, muss aber nicht) und im Anschluss daran die Aufhebung des Arbeitsvertrags, würde das so funktionieren, sonst nicht. Andernfalls müsstest du dich privat versichern. Gruß, Speedy
Bist du verheiratet,dann kannst du dich nach der elternzeit familienversichern,sofern das nicht schon der fall ist.
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