Elternforum Baby und Job

Minijob in Elternzeit

Minijob in Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo zusammen, ich brauche mal Hilfe von Erfahrenen: Situation ist die: Ich bin derzeit schwanger mit dem dritten Kind und arbeite in einer Teilzeitstelle (Gleitzone), bin darüber auch selbst krankenversichert und die Kinder bei mir versichert (Vater arbeitet in Schweiz -- eigene Versicherung). Ende Februar ist ET. Mein AG wird meinen befristeten Vertrag vermutlich verlängern, ich darf nach dem Mutterschutz wahrscheinlich von zu Hause aus arbeiten. Falls ich von zu Hause aus in den 450€ - Bereich rutsche (weil evtl. weniger Stunden), dann könnte ich doch (wenn vom AG zugestimmt) meine jetzige Stelle quasi stilllegen (Elternzeit) und in Elternzeit eine 450€ Stelle beim gleichen AG annehmen. Soweit habe ich nun schon nachgelesen. Was ist aber mit der Krankenversicherung? Normalerweise ist man bei bestehendem Vertrag in Elternzeit ja auch ohne Bezüge beitragsfrei weiterversichert. Müsste ich mich durch den 450€ Job dann aber doch noch freiwillig versichern? Wäre echt super, wenn da jemand von euch Ahnung hätte! LG


Mitglied inaktiv

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Was spricht dagegen einfach TZ in EZ beim eigenen AG zu arbeiten? Ich versteh nicht ganz, warum man das so kompliziert machen muss mit Vertrag "stillegen" und neuem Vertrag? Mit Zustimmung des eigenen AG kann man bei dem auch in EZ weniger als 15h/Woche arbeiten. Man hat nur kein Anrecht auf weniger Stunden die Woche, wenn man es machen will. LG Lilly


Mitglied inaktiv

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Danke für deine Antwort, aber die hilft mir leider nichts und beantwortet die Frage auch nicht. Dass ich in geringer TZ weiter arbeiten kann ist klar, aber es geht um vorübergehende Reduzierung unter diese Stundenanzahl in den Minijobbereich.. Nicht jeder möchte und kann nach Mutterschutz mit drittem Kind gleich mit 15h einsteigen.


Mitglied inaktiv

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Ja, und? So lange Du TZ in EZ arbeitest bist Du doch krankenversichert. Wo ist das Problem? Du bist in der EZ doch auch Krankenversichert wenn Du gar nicht arbeitest (vorausgesetzt Du bist vorher Pflichtversichert gewesen). Und wer sagt, dass Du nach dem Mutterschutz TZ in EZ arbeiten sollst? LG Lilly


sarahT

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Was lilke meint ist, dass du auch versicherungspflichtig beschäftigt sein kannst und nicht als Minijoberin angestellt sein musst. Ich arbeite nur fünf Stunden die Woche in Elternzeit, aber eben als TZ während der Elternzeit und eben nicht als Minijob. So bin ich selbst krankenversichert und zahle, wenn auch nur gering, in die Rente. Ich denke es lohnt sich beim AG nachzufragen. Deine eigentliche Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich würde bei der Elterngeldstelle nachfragen.